Verordnung
über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge
(BVV 1)

Art. 24 Änderung bisherigen Rechts

Die Han­dels­re­gis­ter­ver­ord­nung vom 17. Ok­to­ber 200717 wird wie folgt ge­än­dert:

18

17 SR 221.411

18 Die Än­de­rung kann un­ter AS 2011 3425kon­sul­tiert wer­den.

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