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Art. 44b Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht bei Teil- oder Gesamtliquidation 141
(Art. 65e Abs. 3 Bst. b BVG) 1 Im Fall einer Gesamtliquidation der Vorsorgeeinrichtung wird die AGBR mit Verwendungsverzicht zugunsten der Vorsorgeeinrichtung aufgelöst. 2 Im Fall einer Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung ist die AGBR mit Verwendungsverzicht soweit zugunsten der Anspruchsberechtigten aufzulösen, als sie sich auf das zu übertragende, ungedeckte Vorsorgekapital bezieht. 141 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Okt. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 4643). |