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Art. 61 Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Verordnung vom 31. Oktober 1947240 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird wie folgt geändert: …241 240SR 831.101. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt in der genannten V. 241 Die Änd. können unter AS 1984 543konsultiert werden. |