Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)
vom 21. März 1997 (Stand am 1. Juni 2022)
Art. 23mEin- und Ausgrenzung
1 Fedpol kann einer terroristischen Gefährderin oder einem terroristischen Gefährder verbieten, ein ihr oder ihm zugewiesenes Gebiet zu verlassen oder ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Liegenschaft zu betreten.
2 Es kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen bewilligen.