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Art. 23i Antrag
1 Die zuständige kantonale oder kommunale Behörde und der NDB können fedpol Massnahmen nach diesem Abschnitt beantragen. 2 Im Antrag ist darzulegen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; der Antrag muss zudem Angaben zur Art, zur Dauer und zum Vollzug der beantragten Massnahme enthalten. |