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Art. 23m Ein- und Ausgrenzung
1 Fedpol kann einer terroristischen Gefährderin oder einem terroristischen Gefährder verbieten, ein ihr oder ihm zugewiesenes Gebiet zu verlassen oder ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Liegenschaft zu betreten. 2 Es kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen bewilligen. |