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Art. 7c
3. Termine di separazione nei processi di divorzio pendenti Nei processi di divorzio pendenti al momento dell’entrata in vigore della modifica del presente Codice del 19 dicembre 20032 e che devono essere giudicati da un’istanza cantonale si applica il termine di separazione previsto dalla legge nuova. 1 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 19 dic. 2003 (Termine di separazione nel diritto del divorzio), in vigore dal 1° giu. 2004 (RU 2004 2161; FF 2003 7101 5066). BGE
126 III 261 () from 10. April 2000
Regeste: Scheidungsklage nach einer auf unbestimmte Zeit ausgesprochenen Trennung; Beginn der dreijährigen Frist gemäss Art. 148 Abs. 1 aZGB. Unzulässigkeit der Berufung gegen eine vorsorgliche Massnahme (E. 1). Neue Bestimmungen betreffend Scheidung und Trennung; Übergangsrecht (E. 2). Wenn nur gegen die Regelung der Nebenfolgen der Trennung eine Berufung erhoben wird, erwächst das kantonale Trennungsurteil nicht in Rechtskraft, welche sich nach Bundesrecht und nicht nach kantonalem Recht richtet, bevor die Frist für die Berufung bzw. Anschlussberufung abgelaufen ist (E. 3).
126 III 404 () from 14. September 2000
Regeste: Tragweite von Art. 115 ZGB im Vergleich mit Art. 142 aZGB; Folgen von Art. 7b Abs. 1 SchlTZGB für die Scheidung der Ehe. Art. 7b Abs. 1 SchlTZGB kann zur Folge haben, dass die in erster Instanz gestützt auf Art. 142 aZGB gutgeheissene Scheidungsklage in zweiter Instanz mit Blick auf Art. 115 ZGB abgewiesen werden muss, weil diese Bestimmung enger auszulegen ist (E. 3). Ein Ehegatte kann gemäss Art. 115 ZGB einseitig die Scheidung verlangen, wenn ihm aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, die Fortsetzung der Ehe - und zwar die Aufrechterhaltung der ehelichen Bande - für die Dauer der vier Jahre des Getrenntlebens, die ihm die Scheidung gestützt auf Art. 114 ZGB zu erlangen gestatteten, vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann (E. 4). Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall (E. 5).
128 V 41 () from 29. Januar 2002
Regeste: Art. 122 und 141 f. ZGB; Art. 5 Abs. 2, Art. 25a FZG; Art. 73 BVG. - Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 73 BVG bejaht zur Beurteilung der zwischen einem Ehegatten und der Vorsorgeeinrichtung strittigen Frage, ob eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung an den andern Ehegatten gültig erfolgt ist. - Schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Gültigkeit der Barauszahlung im Hinblick auf den Scheidungsprozess bejaht.
131 III 249 () from 11. Februar 2005
Regeste: Art. 114 ZGB und Art. 7c SchlT ZGB; Scheidung nach Getrenntleben. Gemäss dem revidierten und seit 1. Juni 2004 in Kraft stehenden Art. 114 ZGB müssen die Ehegatten nur mehr zwei Jahre statt vier Jahre getrennt gelebt haben, um die Scheidung verlangen zu können. Für Scheidungsverfahren, die in diesem Zeitpunkt bereits rechtshängig waren und die von einer kantonalen Instanz zu beurteilen sind, genügt es, wenn die verkürzte Trennungsfrist im Moment des Rechtswechsels abgelaufen ist (E. 2). |