Code civil suisse

du 10 décembre 1907 (État le 23 janvier 2023)


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Art. 771

d. Mines

 

L’usu­fruit des choses dont la jouis­sance con­siste dans l’ex­trac­tion de parties in­té­grantes du sol, not­am­ment ce­lui des mines, est sou­mis aux règles con­cernant l’usu­fruit des forêts.

BGE

92 I 486 () from 22. September 1966
Regeste: Wehrsteuer: Die Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Gegenleistung für die Ausbeutung der in seinem Boden liegenden Kies- und Sandschicht erhält, sind bei seiner Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht zu berücksichtigen, wenn die Schicht in kurzer Zeit vollständig abgetragen wird.

98 IB 133 () from 28. Januar 1972
Regeste: Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei?

 

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