Codice civile svizzero


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Art. 159

A. Unio­ne co­niu­ga­le; di­rit­ti do­ve­ri dei co­niu­gi

 

1 La ce­le­bra­zio­ne del ma­tri­mo­nio crea l’unio­ne co­niu­ga­le.

2 I co­niu­gi si ob­bli­ga­no a coo­pe­ra­re al­la pro­spe­ri­tà dell’unio­ne ed a prov­ve­de­re in co­mu­ne ai bi­so­gni del­la pro­le.

3 Es­si si de­vo­no re­ci­pro­ca as­si­sten­za e fe­del­tà.

BGE

83 IV 9 () from 1. März 1957
Regeste: Art.18 Abs. 3, 117 StGB.Fahrlässige Tötung. 1. Wer gilt auf Berg- und Skifahrten, die von mehreren Personen ohne berufsmässigen Tourenleiter gemeinsam unternommen werden, als Führer der Partie? (Erw. 1). 2. Pflichten des Führers (Erw. 1 lit. a und b). 3. Fahrlässige Verletzung der Führerpflichten auf einer ins Hochgebirge und in Gletschergebiet unternommenen Tour (Erw. 2). 4. Rechtserheblicher Kausalzusammenhang zwischen Tat und Erfolg (Erw. 3).

93 I 1 () from 15. März 1967
Regeste: Art. 88 OG; Art. 4 BV; Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG. 1. Der Ausländer kann gegen bestimmte fremdenpolizeiliche Verfügungen, namentlich gegen den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung, staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV führen (Erw. 1; Änderung der Rechtsprechung). 2. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei der Anfechtung fremdenpolizeilicher Verfügungen (Erw. 3). 3. Begriff des Verhaltens, das im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG "Anlass zu schweren Klagen" gibt (Erw. 3 a). Inwiefern fallen ehebrecherische Beziehungen hierunter? (Erw. 3 b). Eine Aufenthaltsbewilligung ist beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur zu widerrufen, wenn diese Massnahme nach den Umständen als angemessen erscheint (Erw. 4). 4. Fremdenpolizeirecht und Rechtsgleichheit (Erw. 1a, 5).

98 II 337 () from 29. November 1972
Regeste: Ehescheidung wegen tiefer Zerrüttung (Art. 142 ZGB). Voraussetzungen, unter denen die Medikamenten- und Alkoholsucht eines Ehegatten den andern zur Scheidungsklage berechtigt.

100 II 65 () from 20. Juni 1974
Regeste: Eheschutzmassnahmen. Gerichtsstand für Ausländer. Der im Ausland wohnende, zum Getrenntleben berechtigte Ehegatte eines in der Schweiz wohnhaften Ausländers kann am Wohnsitz des Beklagten auf Anordnung von Massnahmen zum Schutze der ehelichen Gemeinschaft klagen. Er braucht nicht nachzuweisen, dass er in seinem ausländischen Wohnsitzstaat kein in der Schweiz vollstreckbares Urteil erwirken kann.

103 IA 99 () from 18. Mai 1977
Regeste: Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege im Scheidungsverfahren. Die Bedürftigkeit des Ehemanns wird aufgrund seines Einkommens und Vermögens nach Abzug seiner Unterhaltsverpflichtungen einschliesslich seines Vorschusses an die Prozesskosten seiner Ehefrau ermittelt.

108 II 272 () from 8. Juli 1982
Regeste: Güterrechtliche Auseinandersetzung bei der Scheidung (Art. 154 ZGB). 1. Einen Rückschlag hat die Ehefrau nur dann zu tragen, wenn bewiesen ist, dass sie ihn verursacht hat, wobei ein Verschulden nicht dargetan sein muss (E. 3b, aa). 2. Die Unterhaltspflicht der Ehefrau gegenüber einem Kind aus einer ersten Ehe geht grundsätzlich der Pflicht vor, einen Beitrag an die Haushaltskosten zu leisten (E. 3b, bb-3c). 3. Die Ehefrau, die eingebrachtes Gut verwendet hat, um Haushaltskosten zu decken, weil die Mittel des Ehemannes nicht ausreichten, kann diesem gegenüber eine Ersatzforderung geltend machen. Die Kosten für den Unterhalt des Kindes aus einer ersten Ehe sind dabei nicht abzuziehen (E. 4).

109 II 4 () from 27. April 1983
Regeste: Schadenersatz für nicht einbringliche Anfechtungsprozesskosten. Ist der aussereheliche Schwängerer dem Registervater schadenersatzpflichtig für die bei Kind und Mutter nicht einbringlichen Kosten des erfolgreichen Anfechtungsprozesses?

109 II 188 () from 20. Januar 1983
Regeste: Art. 153 Abs. 1 ZGB; Rentenanspruch des im Konkubinat lebenden geschiedenen Ehegatten; Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen für den Verlust dieses Anspruches. Dass die Lebensgemeinschaft des rentenberechtigten geschiedenen Ehegatten mit einem Angehörigen des andern Geschlechts so stabil und eng ist, dass sie jenem wirtschaftlich ähnliche Vorteile bietet wie eine Ehe, und dass das Bestehen auf dem scheidungsrechtlichen Unterhaltsbeitrag demnach als rechtsmissbräuchlich erscheint, hat grundsätzlich der rentenbelastete Ehegatte nachzuweisen. Im Sinne einer Tatsachenvermutung (mit Umkehrung der Beweislast) ist jedoch bei einem Konkubinat, das im Zeitpunkt der Einleitung der Klage betreffend Abänderung des Scheidungsurteils (Aufhebung des Unterhaltsbeitrages) seit mindestens fünf Jahren gedauert hat, grundsätzlich anzunehmen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Rentenanspruches erfüllt seien.

110 IB 121 () from 18. Mai 1984
Regeste: Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB. 1. Geschäftsvermögen kann nur sein, was zivilrechtlich im Eigentum des Geschäftsinhabers steht; Grundsatz und Ausnahmen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2a). 2. Anwendung dieses Grundsatzes auf in ungetrennter Ehe lebende Ehegatten; Ausnahme, wenn ein Ehegatte eine Liegenschaft zu Geschäftszwecken erwirbt und dem zusammen mit dem anderen Ehegatten betriebenen Geschäft zur Verfügung stellt; für die Abgrenzung massgebende Kriterien (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2b, 3).

111 II 308 () from 27. August 1985
Regeste: Entscheid des Eheschutzrichters betreffend Unterhaltsbeiträge; Wirkung über den Zeitpunkt hinaus, da das in der Folge ergangene Scheidungsurteil im Scheidungspunkt in Rechtskraft erwachsen ist? Es ist nicht willkürlich, die unter Berufung auf den eheschutzrichterlichen Entscheid für Unterhaltsbeiträge verlangte Rechtsöffnung zu verweigern mit der Begründung, im Scheidungspunkt sei das inzwischen ergangene Scheidungsurteil in Rechtskraft erwachsen.

114 II 144 () from 31. Mai 1988
Regeste: Versorgerschaden und Genugtuung beim Unfalltod eines Verlobten. 1. Art. 45 Abs. 3 OR; Versorgereigenschaft von Verlobten und Konkubinatspartnern (E. 2a und b). 2. Art. 47 OR; Genugtuungsanspruch des Verlobten. Frage offengelassen, ob auch ein Konkubinatsverhältnis Grundlage eines Genugtuungsanspruchs bilden kann (E. 3a). 3. Bemessung der Genugtuungssumme für Verlobte (E. 3b und c). 4. Art. 157 und Art. 159 Abs. 6 OG; Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens durch das Bundesgericht. Ist die Änderung in der Sache gering, so kann das Bundesgericht auf eine Neufestsetzung der Kosten- und Entschädigungsfolgen verzichten (E. 4).

114 II 295 () from 7. Juli 1988
Regeste: Art. 153 Abs. 1 ZGB; Verlust des Rentenanspruchs des im Konkubinat lebenden geschiedenen Ehegatten. Lebt der rentenberechtigte geschiedene Ehegatte im Konkubinat, so ist im Hinblick auf eine analoge Anwendung von Art. 153 Abs. 1 ZGB möglichst umfassend zu prüfen, ob das Konkubinatsverhältnis eine der Ehe vergleichbare Gemeinschaft bildet. Der geschiedene Ehegatte verliert seine Scheidungsrente indessen nur dann, wenn sein Verhalten als rechtsmissbräuchlich erscheint. Dies ist bei einem durch lange Dauer stabilisierten Konkubinat in der Regel anzunehmen, wobei bei einem Konkubinat, das bei Einleitung der Abänderungsklage bereits fünf Jahre gedauert hat, die Beweislast umgekehrt wird. Dem geschiedenen Ehegatten bleibt anderseits der Nachweis offen, dass besondere und ernsthafte Gründe vorliegen, die der begründeten Erwartung einer eheähnlichen Versorgung entgegenstehen.

114 III 83 () from 18. Oktober 1988
Regeste: Pfändung des der Ehefrau nach Art. 164 ZGB zustehenden Betrages zur freien Verfügung. Der Betrag zur freien Verfügung im Sinne des Art. 164 ZGB gehört zum ehelichen Unterhalt. Er soll dem haushaltführenden, kinderbetreuenden Ehegatten ohne Erwerbseinkommen ermöglichen, seine persönlichen Bedürfnisse über den Rahmen eines blossen Taschengeldes hinaus zu befriedigen. Der Anspruch aus Art. 164 ZGB ist zwingender Natur. Es kann auf ihn als solchen nicht zum voraus verzichtet werden, weshalb er auch nicht pfändbar ist. Hingegen ist ein nachträglicher Verzicht auf eine konkrete einzelne Leistung nicht ausgeschlossen und ihre Pfändbarkeit nicht grundsätzlich zu verneinen. Die Pfändung darf aber nicht in das Existenzminimum des betriebenen Ehegatten eingreifen und nicht der Begleichung seiner vorehelichen Schulden dienen.

115 II 30 () from 16. Januar 1989
Regeste: Festsetzung der Abgangsentschädigung durch den Richter (Art. 339c Abs. 2 OR, Art. 4 ZGB); Kostenlosigkeit des Verfahrens (Art. 343 Abs. 3 OR), intertemporales Recht. 1. Bindung des Richters an die in Art. 339c Abs. 1 OR genannte untere Grenze von zwei Monatslöhnen (E. 1a). Umstände, die bei der Festsetzung der Entschädigung vom Richter zu berücksichtigen sind (E. 2 und 3). 2. Art. 343 Abs. 3 OR; Kostenlosigkeit des Verfahrens, intertemporales Recht: die am 1. Januar 1989 in Kraft getretene neue Fassung von Art. 343 Abs. 2 OR, mit welcher die Streitwertgrenze auf 20'000 Franken angehoben wurde, ist auch auf Verfahren anwendbar, die zu diesem Zeitpunkt bereits bei einem Gericht hängig waren (E. 5a).

115 III 103 () from 18. August 1989
Regeste: Pfändung der dem Ehegatten nach Art. 159, 163 und 164 ZGB zustehenden Beträge. 1. Ein sich aus der ehelichen Beistandspflicht ergebender Anspruch ist nicht pfändbar, soweit er nicht zum ehelichen Unterhalt im Sinne von Art. 163 oder 164 ZGB gehört (E. 3b). 2. Kann auch bei gemeinsamen Haushalt ein Anspruch nach Art. 163 ZGB gepfändet werden (E. 3a)? 3. Die Unterhaltskosten für ein nichtgemeinsames Kind gehören nicht zum ehelichen Unterhalt, soweit der Elternteil für sie nicht die Beistandspflicht seines Ehegatten beanspruchen kann (E. 4 und 5). 4. Die Unterhaltspflicht gegenüber einem nichtgemeinsamen Kind hängt nicht mit den erweiterten persönlichen Bedürfnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils zusammen. Für die Alimentenschuld können deshalb nicht die Leistungen gepfändet werden, die dem Alimentenschuldner gegenüber seinem Ehegatten nach Art. 164 ZGB zustehen (E. 6). 5. Frage, wie sich die Alimentenschuld gegenüber einem nichtgemeinsamen Kind auf die Berechnung des gemeinsamen Notbedarfs der Ehegatten auswirkt, offengelassen (E. 7).

116 II 21 () from 22. März 1990
Regeste: Anordnung der Gütertrennung durch den Eheschutzrichter (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). 1. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid, womit aufgrund von Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB die Gütertrennung angeordnet oder verweigert wird, kann nicht mit Berufung, sondern nur mit staatsrechtlicher Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte angefochten werden (E. 1). 2. Voraussetzung für die Anordnung der Gütertrennung durch den Eheschutzrichter ist die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, die ihrerseits - nach Art. 175 ZGB - nur zulässig ist, wenn die Persönlichkeit eines Ehegatten, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben gefährdet ist (E. 4). 3. Im vorliegenden Fall wird durch die Verweigerung der Gütertrennung Art. 4 BV nicht verletzt (E. 5).

116 II 394 () from 6. November 1990
Regeste: Art. 153 Abs. 1 ZGB: Verlust des Rentenanspruchs des im Konkubinat lebenden geschiedenen Ehegatten. Sind die Partner wirtschaftlich nicht in der Lage, sich nötigenfalls finanziell zu unterstützen, so kann allein deshalb das Vorliegen eines stabilisierten Konkubinats, das Anspruch auf Aufhebung der Scheidungsrente gibt, nicht verneint werden (E. 3). Ein stabilisiertes Konkubinat führt auch dann zur Aufhebung der Scheidungsrente, wenn die Konkubinatspartner aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen auf eine Heirat verzichten (E. 4).

116 IV 4 () from 27. April 1990
Regeste: Art. 63 und Art. 48 Ziff. 2 StGB; Art. 163-165 ZGB. Grundsätze für die Bussenbemessung beim haushaltführenden Ehegatten.

117 V 194 () from 22. August 1991
Regeste: Art. 28 Abs. 2 und Abs. 3 IVG in Verbindung mit Art. 27 f. IVV; Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BV, Art. 163 ZGB: Anwendbare Methode der Invaliditätsbemessung. Massgebende Grundsätze bei der Beantwortung der Frage, ob ein Versicherter als ganztägig oder zeitweilig Erwerbstätiger oder als Nichterwerbstätiger einzustufen ist: - für die Beweiswürdigung nach Erfahrungssätzen; - für die Mitberücksichtigung des eherechtlichen Anspruches der Ehefrau auf Änderung der bisherigen Aufgabenverteilung.

118 II 235 () from 16. Januar 1992
Regeste: Art. 153 Abs. 1 ZGB; Verlust des Rentenanspruchs des im Konkubinat lebenden geschiedenen Ehegatten. Für die Basis der Vermutung, dass bei einem im Zeitpunkt der Klageeinleitung bereits fünf Jahre dauernden Konkubinat die rentenberechtigte Beklagte aus der neuen Gemeinschaft eheähnliche Vorteile ziehe und nur zur Vermeidung des Rentenverlusts keine neue Ehe eingehe, d.h. für das Bestehen des Konkubinats, hat der unterhaltsverpflichtete Kläger vollen Beweis zu leisten. Er genügt seiner Beweispflicht nicht, wenn er bloss dartut, dass die Beklagte mit einem Angehörigen des andern Geschlechts in Hausgemeinschaft lebt und den Anschein einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft geschaffen hat.

119 II 197 () from 29. Juni 1993
Regeste: Scheidung; ungeteilte Zuweisung einer im Miteigentum beider Ehegatten stehenden Liegenschaft an einen Ehegatten (Art. 205 Abs. 2 ZGB). 1. Art. 205 Abs. 2 ZGB erlaubt es einem Ehegatten, der ein überwiegendes Interesse nachweisen kann, die ungeteilte Zuweisung des im Miteigentum stehenden Vermögenswertes gegen Entschädigung des andern Ehegatten zu verlangen. Grundsätze für die Anwendung dieser Regel (E. 2). 2. Gründe, die das kantonale Gericht im konkreten Fall zu Recht ein überwiegendes Interesse der Ehefrau an der ungeteilten Zuweisung annehmen liessen (E. 3).

119 II 264 () from 3. März 1993
Regeste: Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe (Art. 45 IPRG; Art. 54 BV; Art. 8 und 12 EMRK). Eine Ehe unter gleichgeschlechtlichen Personen verstösst gegen den schweizerischen Ordre public und darf deshalb nicht anerkannt werden (E. 3); die Nichtanerkennung verletzt weder Art. 54 BV noch Art. 8 oder 12 EMRK (E. 4 und 5). Verfahren für den rechtlichen Nachvollzug der medizinisch durchgeführten Geschlechtsumwandlung. Die Eintragung der Geschlechtsänderung in das Zivilstandsregister setzt voraus, dass die betroffene Person das neue Geschlecht - mit einer Statusklage - durch den Richter hat feststellen lassen (E. 6). Im Falle internationaler Verflechtung gilt Art. 33 Abs. 1 IPRG (E. 7).

120 II 280 () from 12. September 1994
Regeste: Art. 165 ZGB. Ausserordentliche Beiträge eines Ehegatten an den Unterhalt der Familie. Die Ehefrau eines Handwerkers, die, wie eine entlöhnte Sekretärin, regelmässig täglich mehrere Stunden im Unternehmen des Ehemannes die administrativen Arbeiten besorgt, hat Anspruch auf Entgelt. Die Zusprechung einer angemessenen Entschädigung an die Ehefrau, die mit ihrer Arbeit über lange Zeit in bedeutendem Masse zur Aufbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Haushalts beigetragen hat, rechtfertigt sich erst recht, wenn die Ehegatten in Gütertrennung leben (E. 6).

120 II 285 () from 2. September 1994
Regeste: Beistandspflicht des Stiefelternteils (Art. 278 Abs. 2 ZGB); Bemessung des Unterhaltsbeitrages des Elternteils, dem die elterliche Gewalt nicht zusteht (Art. 285 Abs. 1 ZGB). Bloss subsidiäre Beistandspflicht des Stiefelternteils (E. 2b). Der leistungsfähigere Elternteil hat unter Umständen für den gesamten Barbedarf aufzukommen, wenn der andere dem Kind in umfassender Weise Naturalpflege zukommen lässt (E. 3a/cc). Der Unterhaltsbeitrag des Kindes ist nicht einfach linear nach der finanziellen Leistungskraft der Eltern und ohne jeden Bezug zur konkreten Situation des Kindes zu bemessen. Dass dieses mit finanziell weniger gut gestellten andern Kindern zusammenlebt, ist kein Grund, ihm einen geringeren Unterhaltsbeitrag zuzusprechen (E. 3b/bb). Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen muss die Entwicklung von Einkommen und Vermögen seit der Scheidung in Betracht gezogen werden. In bezug auf die künftigen Einkommensaussichten rechtfertigt die unsichere Wirtschaftslage nicht, von einer Prüfung der Entwicklungstendenzen im konkreten Berufszweig abzusehen (E. 4b).

120 V 442 () from 8. Juli 1994
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG: Anrechnung von Alimenten, auf die aussergerichtlich verzichtet wurde. Der Unterhaltsberechtigte kann von der Verpflichtung, sich gegebenenfalls auf den Prozess betr. die Aufhebung oder Herabsetzung von Unterhaltsbeiträgen vor dem zuständigen Zivilrichter einzulassen, nicht entbunden werden.

121 I 150 () from 20. Juni 1995
Regeste: Art. 46 Abs. 2 BV; Ehegattenalimente. Getrennte oder geschiedene Ehegatten sind mit Bezug auf die Unterhaltszahlungen in besonderer Weise rechtlich und wirtschaftlich verbunden. Im interkantonalen Verhältnis ist daher das Doppelbesteuerungsverbot zu beachten (Änderung der Rechtsprechung). Die Unterhaltszahlungen stehen im interkantonalen Verhältnis dem Wohnsitzkanton des Empfängers zur ausschliesslichen Besteuerung zu; der Wohnsitzkanton des Verpflichteten muss sie zum Abzug von dessen steuerbarem Einkommen zulassen.

121 II 49 () from 20. März 1995
Regeste: Eheliche Gemeinschaft als Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung (Art. 27 und 28 BüG). Eine eheliche Gemeinschaft im Sinn von Art. 27 und 28 BüG setzt nicht nur das formelle Bestehen einer Ehe, sondern das Vorliegen einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft voraus. Ausnahmsweise kann dies auch bei einer Aufhebung des gemeinsamen Wohnsitzes angenommen werden, wenn der getrennte Wohnsitz auf plausible Gründe zurückzuführen ist, und wenn die Stabilität der Ehe offensichtlich intakt ist.

122 I 139 () from 3. Mai 1996
Regeste: Art. 4 BV; Art. 2 ÜbBest. BV; Eröffnung von Veranlagungsverfügungen gegenüber Ehegatten; Solidarhaftung der Ehegatten für die Gesamtsteuer. Mit der Zustellung an die gemeinsame Adresse der Ehegatten ist die Veranlagungsverfügung gegenüber beiden Ehegatten eröffnet (E. 1). Kein verfassungsmässiger Anspruch der in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten auf individuelle Eröffnung der Veranlagung (E. 2). Die solidarische Haftung der in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten für die Gesamtsteuer gemäss Art. 5 Abs. 4 des Steuergesetzes des Kantons Appenzell A.Rh. verstösst nicht gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (E. 4).

122 III 308 () from 25. Juni 1996
Regeste: Art. 154 Abs. 2 ZGB; während des Scheidungsverfahrens abgeschlossener Erbvertrag. Diese Bestimmung ist dispositiver Natur. Ergibt sich, dass der vor der Scheidung abgeschlossene Erbvertrag über diese hinaus wirksam sein soll, so ist dies zu beachten (E. 2).

123 III 1 () from 21. November 1996
Regeste: Art. 4 BV; Art. 163 und Art. 176 ZGB, Schranke der finanziellen Leistungskraft bei der Festsetzung der Unterhaltsrente im Eheschutzverfahren. Das Privatrecht bestimmt den Inhalt von vorsorglichen Massnahmen (E. 3a). Art. 163 Abs. 1 ZGB verpflichtet den Eheschutzrichter, die Unterhaltsbeiträge der Familie des Rentenschuldners (E. 5) in der Regel (E. 3e) so festzusetzen, dass diesem noch derjenige Teil seines Einkommens verbleibt, den er zur Deckung seines Existenzminimums braucht (E. 3b/aa). Die Schranke der finanziellen Leistungskraft des Rentenschuldners bildet für alle familienrechtlichen Unterhaltspflichten die Regel (E. 3b/bb). Dass der Rentengläubiger den Ausfall zu tragen hat, ist Folge der gewählten Rollenverteilung in der Ehe (Art. 163 Abs. 2 ZGB) und kann nicht unter Hinweis auf die Rechtsgleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter in Frage gestellt werden (E. 3c). Die geschilderte Regel steht im Einklang mit dem internationalen Recht und ist auch dem Entwurf des neuen Ehescheidungsrechts zugrundegelegt worden (E. 3d). Das Existenzminimum muss dem Rentenschuldner auch dann belassen werden, wenn Kinderalimente zuzusprechen sind (E. 3b/bb und E. 5).

123 III 433 () from 25. September 1997
Regeste: Art. 165 ZGB; ausserordentlicher Beitrag eines Ehegatten an den Unterhalt der Familie; Verwirkung. Der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wie er in Art. 165 ZGB vorgesehen ist, hat seinen Ursprung in der Ehe; deshalb verpflichtet der hier anwendbare Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils den Ehegatten, der Ersatz beanspruchen will, seine Forderung spätestens vor Abschluss des Scheidungsverfahrens geltend zu machen (E. 4).

124 III 52 () from 18. Dezember 1997
Regeste: Art. 151 ZGB, Art. 152 ZGB und Art. 153 Abs. 1 ZGB, Art. 22 FZG; Auswirkung des vor der Scheidung begründeten Konkubinats auf die Unterhaltsansprüche. Wenn im Zeitpunkt der Scheidung der Ehegatte, der grundsätzlich die Zusprechung einer Rente verlangen könnte, mit einem Dritten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ist ihm die Gewährung von Unterhaltsleistungen zu verweigern, in analoger Anwendung der Rechtsprechung zu Art. 153 Abs. 1 ZGB mit Bezug auf das Konkubinat (E. 2a). Hat dieser Ehegatte keinen Anspruch auf Beiträge gestützt auf Art. 151 oder 152 ZGB, kann er nicht die Übertragung eines Teils der von seinem Ehegatten erworbenen Austrittsleistung verlangen (Art. 22 FZG) (E. 2b).

125 III 209 () from 23. März 1999
Regeste: Art. 161 ZBG und Art. 271 ZGB; Verfassungsmässigkeit und EMRK-Konformität des zivilgesetzlichen Bürgerrechtserwerbs durch Heirat und kraft Abstammung. In Zivilstandssachen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (E. 2). Die zivilgesetzlichen Bestimmungen über den Bürgerrechtserwerb durch Heirat und kraft Abstammung widersprechen dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter (E. 3 und 4), sind für Verwaltungsbehörden und Gerichte aber gleichwohl massgebend (E. 5). Der Erwerb eines Kantons- und Gemeindebürgerrechts fällt weder in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch in denjenigen der Ehefreiheit, so dass das Diskriminierungsverbot der EMRK nicht mit Erfolg angerufen werden kann (E. 6).

125 IV 148 () from 30. April 1999
Regeste: Art. 23 Abs. 1 al. 5 und Abs. 2 ANAG, Scheinehe. Die Vermittlung von Scheinehen mit dem Ziel, Ausländern zu einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu verhelfen, fällt weder unter Art. 23 Abs. 1 al. 5 ANAG noch unter Art. 23 Abs. 2 ANAG.

126 V 421 () from 22. Dezember 2000
Regeste: Art. 10 Abs. 3 AHVG; Art. 28 Abs. 1 und 4, Art. 25 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 29 Abs. 4 AHVV: Bemessung der Beiträge Nichterwerbstätiger im Jahr der Eheschliessung oder -auflösung. - Massgebendes Vermögen und Renteneinkommen. Die Rz 2064 Satz 3 (vgl. auch 2084.1) und 2069.1 Satz 4 der vom Bundesamt für Sozialversicherung herausgegebenen Wegleitung über die Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN; in der seit 1. Januar 1997 geltenden Fassung), welche für das ganze Kalenderjahr der Heirat, Scheidung oder Verwitwung eine Beitragspflicht auf Grund des individuellen Vermögens und Renteneinkommens vorsehen, sind verordnungswidrig. - Fall der Eheauflösung. Solange die Ehegatten verheiratet sind (d.h. auch in den letzten, im Kalenderjahr der Eheauflösung liegenden Monaten), bemessen sich ihre Beiträge auf Grund der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens (Art. 28 Abs. 4 AHVV). - Neueinschätzung Nichterwerbstätiger nach Zivilstandswechsel. Bei Nichterwerbstätigen setzt die Vornahme einer Neueinschätzung im Sinne eines qualitativen Erfordernisses voraus, dass das Vermögen oder Renteneinkommen zufolge eines den in Art. 25 Abs. 1 AHVV erwähnten Gründen entsprechenden Sachverhaltes ändert. Die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod wird den in Art. 25 Abs. 1 AHVV geregelten Tatbeständen gleichgestellt.

126 V 455 () from 25. Oktober 2000
Regeste: Art. 84 Abs. 1 AHVG; Art. 103 lit. a OG; Art. 29 Abs. 1 BV: Beschwerdeberechtigung. Das Recht zur Beschwerdeerhebung ist auch für den Ehegatten des Adressaten einer auf Grund des AHVG erlassenen Verfügung zu bejahen, wenn und soweit sich der Verwaltungsakt unmittelbar oder allenfalls in einem späteren Zeitpunkt auf die Höhe seiner Altersrente auswirkt oder auswirken kann; verfahrensrechtliche Konsequenzen.

129 III 257 () from 1. April 2003
Regeste: Art. 122, 125 und 126 Abs. 2 ZGB; auf Art. 125 ZGB gestützter Ausgleich von Lücken in der Vorsorge eines Ehegatten, der keinen Anteil an der von seinem Ehepartner während der Ehe geäufneten Vorsorge beanspruchen kann. War derjenige Ehegatte, der während der Ehe mit seinem Erwerbseinkommen für den Unterhalt der Familie gesorgt hat, keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (vgl. Art. 122 ZGB) angeschlossen und kann die während der Ehe geäufnete private Vorsorge im Rahmen des gewählten Güterstandes (Gütertrennung) nicht geteilt werden, so lassen sich die Lücken in der Vorsorge des andern Ehegatten gegebenenfalls durch eine Kapitalleistung gemäss Art. 125 und 126 Abs. 2 ZGB ausgleichen (E. 3).

129 III 417 () from 22. Mai 2003
Regeste: Art. 9 BV, Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Eheschutz, Unterhaltsbeitrag des Ehegatten; Willkür durch Verletzung des Verbotes der reformatio in peius; Frist zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt des ausserehelichen Kindes. Der einem Ehegatten für einen bestimmten Zeitraum zugesprochene Unterhaltsbeitrag darf im Rechtsmittelverfahren nicht zu Lasten des andern Ehegatten, der ihn allein angefochten hat, abgeändert werden (E. 2.1). Es ist nicht willkürlich, der Ehefrau nach der Geburt ihres ausserehelichen Kindes eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit einzuräumen (E. 2.2).

129 V 90 () from 18. Oktober 2002
Regeste: Art. 61 KVG; Art. 163 Abs. 1, Art. 166 Abs. 1 und 3 ZGB: Haftung des einen Ehegatten für Beitragsschulden des andern gegenüber dessen Krankenversicherer. Die solidarische Haftung des für Beitragsschulden belangten Ehegatten im Sinne von Art. 166 Abs. 1 und 3 ZGB tritt nach Einführung der obligatorischen Krankenversicherung ungeachtet dessen ein, ob das der Beitragsforderung zugrunde liegende Versicherungsverhältnis während des ehelichen Zusammenlebens oder im Hinblick auf familiäre Bedürfnisse begründet worden ist (Änderung der Rechtsprechung in BGE 119 V 16).

129 V 113 () from 23. Januar 2003
Regeste: Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG; Art. 61, Art. 82 Abs. 2 ATSG: Parteientschädigung im kantonalen Verfahren; anwendbares Recht. Streitigkeiten über den Anspruch auf Parteientschädigung im kantonalen Verfahren beurteilen sich bei vor dem 1. Januar 2003 ergangenen vorinstanzlichen Entscheiden nach Art. 85 AHVG. Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG; Art. 61 lit. f und g ATSG; Art. 518 ZGB: Parteientschädigung an Willensvollstrecker. Anspruch des Willensvollstreckers auf Parteientschädigung im kantonalen Verfahren in einem den Nachlass betreffenden Prozess bejaht.

133 III 497 () from 14. Juni 2007
Regeste: Art. 2 Abs. 2 und Art. 123 Abs. 2 ZGB; Ausschluss der Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge; Rechtsmissbrauchsverbot. Gründe, die es rechtfertigen können, die Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge ganz oder teilweise zu verweigern (E. 4 und 5).

133 V 504 () from 6. August 2007
Regeste: Art. 8 Abs. 3 ATSG; Art. 28 Abs. 2bis und 2ter IVG; Art. 27bis IVV; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung; anrechenbarer invaliditätsbedingter Ausfall im Haushaltbereich; Mithilfe der Familienangehörigen (Schadenminderungspflicht). Bestätigung der Rechtsprechung zur gemischten Methode der Invaliditätsbemessung: Es ist nicht entscheidend, welches Ausmass der Erwerbstätigkeit der versicherten Person im Gesundheitsfall zugemutet werden könnte, sondern in welchem Pensum sie hypothetisch, d.h. ohne Gesundheitsschaden, aber bei sonst gleichen Verhältnissen, tatsächlich erwerbstätig wäre (E. 3.3). Kann die versicherte Person wegen ihrer Behinderung gewisse Haushaltarbeiten nur noch mühsam und mit viel höherem Zeitaufwand erledigen, muss sie in erster Linie ihre Arbeit einteilen und in üblichem Umfang die Mithilfe von Familienangehörigen beanspruchen (E. 4.2).

134 III 145 (5A_513/2007) from 18. Dezember 2007
Regeste: Art. 125 ZGB; nachehelicher Unterhalt. Vorgehen zur Unterhaltsbestimmung bei lebensprägender Ehe (E. 4).

134 V 369 (9C_874/2007) from 20. August 2008
Regeste: Art. 15 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 FZV; Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG; begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen. Eine Lebensgemeinschaft im Sinne von Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG und Art. 15 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 FZV können auch Personen gleichen Geschlechts bilden (E. 6.3). Eine ständige ungeteilte Wohngemeinschaft bildet kein begriffsnotwendiges (konstitutives) Element für eine Lebensgemeinschaft im berufsvorsorgerechtlichen Sinne (E. 7.1).

137 V 383 (9C_902/2010) from 14. September 2011
Regeste: Art. 20a Abs. 1 lit. a und Art. 49 Abs. 2 Ziff. 3 BVG; begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen. Es ist den Vorsorgeeinrichtungen - in den Schranken von Rechtsgleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot - grundsätzlich erlaubt, den Kreis der zu begünstigenden Personen (etwa solche, die mit dem Versicherten in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben) enger zu fassen als im Gesetz umschrieben (E. 3.2). Bei einer Lebensgemeinschaft ist in Bezug auf das zusätzliche Erfordernis eines unmittelbar vor dem Tod während mindestens fünf Jahren ununterbrochen geführten gemeinsamen Haushalts massgebend, ob die Lebenspartner den manifesten Willen hatten, ihre Lebensgemeinschaft, soweit es die Umstände ermöglichen, als ungeteilte Wohngemeinschaft im selben Haushalt zu leben (E. 3.3). Auslegung und Anwendung des reglementarischen Begriffs, dass während mindestens fünf Jahren "ununterbrochen ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde" (E. 5).

138 III 97 (5A_662/2011) from 18. Januar 2012
Regeste: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens; Konkubinat. Auswirkungen eines nichtehelichen Zusammenlebens auf den Unterhaltsanspruch im Rahmen gerichtlicher Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (E. 2 und 3).

138 III 348 (5A_540/2011) from 30. März 2012
Regeste: Art. 165 Abs. 2 ZGB; angemessene Entschädigung. Voraussetzungen der Gewährung einer angemessenen Entschädigung an den Ehegatten, der aus seinem Einkommen oder Vermögen an den Unterhalt der Familie mehr beigetragen hat, als er verpflichtet war (E. 7.1.1 und 7.1.2). Berechnung des Betrags der Entschädigung (E. 7.1.3). Prüfung des vorliegenden Falls (E. 7.2-7.4).

138 V 86 (9C_73/2011) from 17. Januar 2012
Regeste: Art. 20a Abs. 1 lit. a und Art. 73 Abs. 2 BVG; § 38 Abs. 1 lit. b und c Gesetz betreffend die Pensionskasse Basel-Stadt (PKG); gemeinsame Haushaltung und gegenseitige Unterstützungspflicht (lit. b) sowie Meldung der anspruchsberechtigten Lebenspartnerin oder des anspruchsberechtigten Lebenspartners zu Lebzeiten (lit. c) als Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterlassenenleistungen in Form einer Lebenspartnerrente; Anforderungen an das Klageverfahren (Substanziierungspflicht und Beweisführungslast). Auslegung der für den Anspruch auf eine Lebenspartnerrente zulässigerweise (E. 4.2) statuierten Voraussetzungen der gemeinsamen Haushaltung (E. 5.1 und 5.1.1) und der gegenseitigen Unterstützungspflicht (E. 5.2.1). Das Fehlen eines gemeinsamen Wohnsitzes führt zur Verneinung der Voraussetzung der gemeinsamen Haushaltung im Sinne des § 38 Abs. 1 lit. b PKG (E. 5.1.2 und 5.1.3). Selbst wenn die Voraussetzung erfüllt wäre, besteht kein Anlass für weitere Abklärungen im Sinne einer Rückweisung an die Vorinstanz zwecks Überprüfung der zusätzlichen Voraussetzung der gegenseitigen Unterstützungspflicht wegen diesbezüglich nicht rechtsgenüglicher Substanziierung und ungenügender Beweisführung im kantonalen Verfahren (E. 5.2.2 und 5.2.3). Frage offengelassen, ob es sich bei der Voraussetzung des § 38 Abs. 1 lit. c PKG um ein rein formelles Erfordernis ohne konstitutive Wirkung handelt (E. 5.3).

140 I 77 (9C_383/2013) from 6. Dezember 2013
Regeste: Art. 35 AHVG; Rentenplafonierung. Die Rentenplafonierung gemäss Art. 35 AHVG führt zu einer Ungleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Partnern einerseits sowie Konkubinatspaaren anderseits. Die Schlechterstellung in Bezug auf die Höhe der Altersrente darf nicht isoliert betrachtet werden, es gibt hiefür sachliche Gründe. Auch die EMRK verbietet den Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Behandlung von Personengruppen zur Behebung "tatsächlicher Ungleichheiten" nicht und belässt den Einzelstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit einen weiten Beurteilungsspielraum. In einer (sozialversicherungs-)rechtlichen Gesamtbetrachtung privilegiert das Gesetz Ehen und eingetragene Partnerschaften in mehrfacher Hinsicht. Auch im Lichte der Rechtsprechung des EGMR bewirkt die Rentenplafonierung keine unzulässige Diskriminierung (E. 6-9). Ob sich aus der EMRK Ansprüche auf positive staatliche Leistungen ableiten lassen, ist fraglich (E. 5.3 und 10).

142 III 36 (5A_734/2015) from 17. Dezember 2015
Regeste: Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 lit. a ZPO; Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB; keine Prozesskostenvorschusspflicht für den Konkubinatspartner. Die Pflicht, dem anderen in Rechtsstreitigkeiten durch Leistung von Prozesskostenvorschüssen beizustehen, ist eherechtlicher Natur und kann nur den Ehegatten treffen, nicht den Konkubinatspartner. Indes kann die Tatsache des gemeinsamen Haushaltes bei der Berechnung der Bedürftigkeit des prozessführenden Konkubinatspartners berücksichtigt werden (E. 2.3).

142 III 433 (4A_637/2015) from 29. Juni 2016
Regeste: Art. 58 und 65 SVG; Haftung für den Schaden des Ehemanns des unmittelbaren Unfallopfers (Angehörigenschaden); adäquater Kausalzusammenhang. Haftung der Unfallverursacherin für den Schaden, welchen der Ehemann des unmittelbaren Unfallopfers aufgrund einer Überlastung erlitt: Adäquater Kausalzusammenhang wird verneint (E. 4).

143 V 354 (9C_97/2017) from 20. September 2017
Regeste: a Art. 1 Bst. i Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004; ausserordentliche Invalidenrente (Kind des Ehegatten mit Drittstaatsangehörigkeit). Der Status eines minderjährigen oder volljährigen unterhaltsberechtigten Kindes im Sinne von Art. 1 Bst. i Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 setzt das Bestehen eines Kindesverhältnisses zwischen diesem und dem Angehörigen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder der Schweiz voraus (E. 4.2.2-4.2.4).

145 III 169 (5A_14/2019) from 9. April 2019
Regeste: Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3).

145 V 161 (9C_187/2019) from 18. April 2019
Regeste: Art. 25 Abs. 2 lit. a Ziff. 3, Art. 25a Abs. 1 und 2 sowie Art. 35 Abs. 2 lit. e KVG; Art. 33 lit. b und Art. 51 lit. c KVV; Art. 7 Abs. 1 lit. b sowie Abs. 2 lit. b und c, Art. 7a Abs. 1 KLV; Hauspflege. Während bei einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause angestellte Familienangehörige grundsätzlich auch ohne pflegerische Fachausbildung Massnahmen der Grundpflege gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. c Ziff. 1 KLV zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen können, erfordern die Vorkehren der Untersuchungs- und Behandlungspflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV entsprechende berufliche Fähigkeiten (E. 5).

146 III 203 (5A_164/2019) from 20. Mai 2020
Regeste: a Art. 298 ZPO; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3).

 

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