2.2.1.3 Anorganischer Makronährstoff-Dünger PFC 1(C)(I)
1 In einem anorganischen Makronährstoff-Dünger enthaltene Schadstoffe dürfen die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten:
2 Der Gehalt an Biuret (C2H5N3O2) in anorganischen Makronährstoff-Düngern darf 12 g/kg Trockenmasse nicht überschreiten. 3 In festen anorganischen Einnährstoff- oder Mehrnährstoff-Makronährstoff-Ammoniumnitrat-Düngern mit hohem Stickstoffgehalt (PFC 1(C)(I)(a)(i)(A) et PFC 1(C)(I)(a)(ii)(A)) darf der Gehalt an Kupfer (Cu) höchstens 10 mg/kg und der Gehalt an Chlor (Cl) höchstens 200 mg/kg betragen. |