Verordnung
zur Reduktion von Risiken beim Umgang
mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen,
Zubereitungen und Gegenständen
(Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 9 Örtlicher Geltungsbereich

Fach­be­wil­li­gun­gen sind für die gan­ze Schweiz gül­tig.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden