Legge federale
di complemento del Codice civile svizzero
(Libro quinto: Diritto delle obbligazioni)

del 30 marzo 1911 (Stato 1° gennaio 2022)


Open article in different language:  DE  |  FR
Art. 735

E. Ri­du­zio­ne in ca­so di bi­lan­cio in di­sa­van­zo

 

Tan­to la dif­fi­da ai cre­di­to­ri quan­to il sod­di­sfa­ci­men­to o la ga­ran­zia dei lo­ro cre­di­ti, pos­so­no es­se­re omes­si se, per to­glie­re un’ec­ce­den­za pas­si­va ac­cer­ta­ta nel bi­lan­cio e ri­sul­tan­te da per­di­te, il ca­pi­ta­le azio­na­rio è ri­dot­to di un im­por­to che non su­pe­ri sif­fat­ta ec­ce­den­za.

BGE

102 IB 21 () from 7. April 1976
Regeste: Handelsregister. Herabsetzung des Grundkapitals. Irrtum. Ist die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister eingetragen worden, so sind die zur Liberierung der Aktien verwendeten Beträge auch Dritten gegenüber Teil des Grundkapitals und können daher nur im Verfahren gemäss Art. 732 f. OR wieder den Reserven zugeschlagen werden (Erw. 2). Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR. Der Irrtum der Aktionäre über die Besteuerung von Gratisaktien als Einkommen betrifft nur den Beweggrund (Erw. 4).

121 III 420 () from 7. Juli 1995
Regeste: Aktiengesellschaft; Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses über die Sanierung der Gesellschaft durch Herabsetzung des Aktienkapitals auf Null mit anschliessender Wiedererhöhung auf den früheren Betrag (Art. 650 Abs. 2, Art. 700, Art. 706, Art. 725 Abs. 2, Art. 732 OR). Gehörige Ankündigung des Traktandums Sanierung in der Einberufung der Generalversammlung (E. 2). Der Beschluss über die vollständige Abschreibung des Aktienkapitals unter gleichzeitiger Wiedererhöhung auf den bisherigen Betrag setzt weder eine Zwischenbilanz gemäss Art. 725 Abs. 2 OR noch einen besonderen Revisionsbericht gemäss Art. 732 Abs. 2 OR voraus (E. 3). Dieser Beschluss bedarf keiner Statutenänderung, wenn Anzahl, Nennwert und Art der Aktien nicht verändert werden. Diese Voraussetzung ist auch dann gegeben, wenn sich nicht alle bisherigen Aktionäre an der Kapitalerhöhung beteiligen und den nicht mehr zeichnenden bisherigen Aktionären die nicht entziehbaren Rechte auf die Mitgliedschaft und je eine Stimme verbleiben (E. 4).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden