Legge federale
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Art. 753541
II. Responsabilità per la costituzione I promotori, gli amministratori e tutti coloro che cooperano alla costituzione di una società sono responsabili sia verso la società sia verso i singoli azionisti e creditori della società per il danno loro cagionato:
541Nuovo testo giusta il n. I della LF del 4 ott. 1991, in vigore dal 1° lug. 1992 (RU 1992 733; FF 1983 II 713). BGE
83 II 53 () from 28. Januar 1957
Regeste: 1. Art. 55 Abs. 1 lit. b OG. Wann genügt der Berufungsantrag auf Rückweisung der Sache? (Erw. 1). 2. Art. 753, 827 OR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann aus Tatsachen, die allen Gründern bei der Gründung bekannt waren, keinen Schadenersatzanspruch gegen die Gründer ableiten (Erw. 2).
86 III 154 () from 8. Dezember 1960
Regeste: Gründerhaftung bei der Aktiengesellschaft. Geltendmachung des durch Schädigung der Gesellschaft den Aktionären und Gesellschaftsgläubigern verursachten mittelbaren Schadens. Art. 756 Abs. 2 OR, 260 SchKG. 1. Parteibezeichnung bei Abtretung von Ansprüchen der Konkursmasse an einzelne Gläubiger (Erw. 1). 2. Wann steht weder der Gesellschaft (und ihrer Konkursmasse) noch einem Gläubiger, der an der Gründung mitgewirkt hatte, ein Anspruch aus Art. 753 OR zu? (Erw. 2). 3. Der Anspruch des einzelnen Aktionärs oder Gläubigers auf Ersatz seines mittelbaren Schadens geht im Konkurs der Gesellschaft nicht auf die Konkursmasse über. Nur das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche steht in erster Linie der Konkursverwaltung zu (Art. 756 Abs. 1 OR). Eine Abtretung nach Art. 756 Abs. 2 OR an einen Gläubiger kann (neben den Ansprüchen der Gesellschaft, gemäss Art. 260 SchKG) nur seine eigenen Ansprüche betreffen, nicht auch diejenigen anderer Gläubiger oder Aktionäre (Erw. 3).
102 II 353 () from 19. Oktober 1976
Regeste: Scheineinzahlung von Aktien. Verjährung. Beginn der zehnjährigen Frist für die Verantwortlichkeitsklage gegen die Gründer und die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen (Art. 760 OR; Erw. 2 und 3). Verjährung der Zeichnerverpflichtung, den Aktienbetrag einzuzahlen (Art. 680-682, 127 und 130 OR; Erw. 4).
109 IB 95 () from 4. Februar 1983
Regeste: Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Ausländische Beteiligung an der Gründung einer Immobiliengesellschaft. Wann von einer ausländischen Beteiligung an der Gründung einer sog. Immobiliengesellschaft nach Art. 2 lit. c BewB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 BewV gesprochen werden kann, bestimmt sich nach dem Sinn und Zweck des BewB und nicht nach Kriterien des Privatrechts.
111 II 81 () from 5. März 1985
Regeste: Art. 756 Abs. 2 OR und Art. 260 SchKG. Tragweite der Abtretung für die Aktivlegitimation im Verantwortlichkeitsprozess. Dem im Konkurs rechtskräftig kollozierten Gesellschaftsgläubiger, der sich von der Konkursmasse das Klagerecht der Gesellschaft hat abtreten lassen, kann das auf Verantwortlichkeitsansprüche belangte Gesellschaftsorgan nicht entgegenhalten, die Kollokation sei zu Unrecht erfolgt.
115 II 160 () from 9. Mai 1989
Regeste: Art. 761 OR. Aktienrechtliche Verantwortlichkeit; örtliche Zuständigkeit. Massgebend für den Gerichtsstand ist der statutarische Sitz der Gesellschaft, in deren Namen und Interesse die angeblich schädigende Handlung erfolgt ist. Dabei ist vom formellrechtlich sanktionierten Tatbestand auszugehen und auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen.
128 III 137 () from 13. Dezember 2001
Regeste: Persönliche Haftung der für eine nicht existierende Aktiengesellschaft Handelnden (Art. 645 OR). Abgrenzung der Haftung gemäss Art. 645 Abs. 1 OR gegenüber jener des vollmachtlosen Stellvertreters gemäss Art. 38 f. OR (E. 3). Art. 645 Abs. 2 OR ist nicht anwendbar, wenn keine Gesellschaftsgründung erfolgt, sondern eine bereits existierende Gesellschaft erworben und umfirmiert wird (E. 4). |