Legge federale
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Art. 113
II. Nell’assicurazione per la responsabilità civile Quando il padrone sia assicurato contro le conseguenze della responsabilità civile ed il lavoratore abbia pagato non meno della metà dei premi, il diritto derivante dall’assicurazione compete esclusivamente a quest’ultimo. BGE
118 II 395 () from 5. November 1992
Regeste: Form eines anschliessend an eine Erbteilung abgeschlossenen Kaufsrechts an einem Grundstück (Art. 216 OR; Art. 634 und Art. 683 ZGB). 1. Wird ein Kaufsrecht oder ein Rückkaufsrecht an einem Grundstück in einem Erbteilungsvertrag vereinbart, so bedarf dieses Rechtsgeschäft nicht der öffentlichen Beurkundung (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). 2. Ein Erbteilungsvertrag kann grundsätzlich auch durch den Austausch von Briefen zustande kommen (E. 3). 3. Wann kann ein nach der Erbteilung und Schlussrechnung erfolgter Briefwechsel noch als Bestandteil der Erbteilung angesehen werden (E. 4)? |