Loi fédérale
complétant le Code civil suisse
(Livre cinquième: Droit des obligations)

du 30 mars 1911 (État le 9 février 2023)


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Art. 368

b. Droits du maître en cas d’ex­écu­tion dé­fec­tueuse de l’ouv­rage

 

1 Lor­sque l’ouv­rage est si dé­fec­tueux ou si peu con­forme à la con­ven­tion que le maître ne puisse en faire us­age ou être équit­a­ble­ment con­traint à l’ac­cepter, le maître a le droit de le re­fuser et, si l’en­tre­pren­eur est en faute, de de­mander des dom­mages-in­térêts.

2 Lor­sque les dé­fauts de l’ouv­rage ou les in­frac­tions au con­trat sont de moindre im­port­ance, le maître peut ré­duire le prix en pro­por­tion de la moins-value, ou ob­li­ger l’en­tre­pren­eur à ré­parer l’ouv­rage à ses frais si la ré­fec­tion est pos­sible sans dépenses ex­cess­ives; le maître a, de plus, le droit de de­mander des dom­mages-in­térêts lor­sque l’en­tre­pren­eur est en faute.

3 S’il s’agit d’ouv­rages faits sur le fonds du maître et dont, à rais­on de leur nature, l’en­lève­ment présen­terait des in­con­véni­ents ex­ces­sifs, le maître ne peut pren­dre que les mesur­es in­diquées au précédent al­inéa.

BGE

93 II 317 () from 24. Oktober 1967
Regeste: Werkvertrag. Unechte Solidarität. Berufung. Zulässigkeit der Berufung. Streitwert von Klage und Widerklage (Erw. 1). Berufungsbegründung, Anforderungen (Erw. 2 lit. d). Unechte Solidarität zwischen Unternehmer und Architekt gegenüber dem Bauherrn. Beschränkung der Haftung des einen belangten Solidarschuldners, weil sein Verschulden durch dasjenige des andern als gemildert erscheint? (Erw. 2). Werkvertrag über die Erstellung eines Sport-Schwimmbeckens. Verbesserungspflicht des Unternehmers wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Länge von 25 m. Rechtsmissbräuchliches Beharren des Bestellers auf genauer Vertragserfüllung? (Erw. 4). Fälligkeit des Werklohnes bei Mängeln des Werkes (Erw. 5).

98 II 113 () from 25. Januar 1972
Regeste: Werkvertrag. Substantiierungspflicht. Der Rücktritt nach Art. 366 OR setzt grundsätzlich die Einräumung einer Nachfrist im Sinne des Art. 107 OR voraus. Fehlt dieses Erfordernis, so ist die Erklärung nach Art. 377 OR wirksam (Erw. 3). Die Rücktrittserklärung nach Art. 377 OR braucht kein Angebot auf Ersatz des Schadens zu enthalten. Die jederzeitige Ausübung des Rücktrittsrechtes ist nicht missbräuchlich (Erw. 3). Ob die von einer Partei prozesskonform vorgebrachten tatbeständlichen Anbringen erlauben, ihre Rechtsbehauptung zu beurteilen, ist eine Frage des Bundesrechts (Erw. 4).

100 II 30 () from 21. Januar 1974
Regeste: Werkvertrag. Der Besteller eines mangelhaften Werkes kann sich nicht alternativ auf die allgemeine Schadenersatzklage (Art. 97 f. OR) und die Gewährleistungsansprüche (Art. 367-371 OR) berufen (Erw. 1 und 2).

104 II 348 () from 14. Dezember 1978
Regeste: Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). 1. Wer Frischbeton herstellt und für den Bau eines Hauses an ein Bauunternehmen liefert, hat Anspruch auf ein Bauhandwerkerpfandrecht (Bestätigung der Rechtsprechung) (E. II 1). 2. Die Frist von drei Monaten, innert welcher das Pfandrecht einzutragen ist (Art. 839 Abs. 2 ZGB), beginnt nicht mit jeder Lieferung von Frischbeton zu laufen, sondern erst mit der letzten Lieferung (E. II 2). 3. Der Generalunternehmer, der schuldhaft ein Werk abliefert, das mit einem gesetzlichen Grundpfandrecht zu Gunsten eines Unterakkordanten belastet ist, erfüllt den Vertrag mangelhaft; der Besteller hat in einem solchen Fall das Recht, vom vereinbarten Preis einen Abzug zu machen (E. III).

105 II 99 () from 27. März 1979
Regeste: Art. 368 Abs. 2 OR. Relative Berechnungsweise des Abzuges am Werklohn bei Vorliegen eines Minderwertes. Berücksichtigung der Verbesserungskosten bei dieser Berechnung (E. 4a). Zumutbarkeit der Berücksichtigung der Verbesserungskosten im vorliegenden Falle (E. 4b)?

107 II 50 () from 27. Januar 1981
Regeste: Art. 368 Abs. 2 OR. Der Besteller hat in analoger Anwendung von Art. 366 Abs. 2 OR das Recht, die Verbesserung des Werkes allenfalls durch einen Dritten ausführen zu lassen und vom Unternehmer dafür Ersatz zu verlangen. Eine richterliche Ermächtigung zur Ersatzvornahme ist nicht erforderlich (E. 3).

107 II 438 () from 10. November 1981
Regeste: Art. 368 Abs. 2 OR. Anspruch des Bestellers auf Minderung des Werklohnes, auch wenn er das Werk verbessern oder verbessern lassen will.

107 III 106 () from 23. April 1981
Regeste: Art. 368 OR, 211, 316 c SchKG. Klage auf Sachgewährleistung gegen einen Unternehmer, der sich in Nachlassliquidation befindet; Abweisung der Klage, weil die Arbeiten vor der Bekanntmachung der Nachlassstundung ausgeführt worden waren: es besteht keine Verbindlichkeit der Masse, die deshalb nicht passivlegitimiert ist (E. 3-4). Der Bauherr hätte im Nachlassverfahren die Geldforderung geltend machen sollen, in die sich sein Anspruch umgewandelt hatte, damit sie in den Kollokationsplan aufgenommen werde (E. 5).

109 II 40 () from 10. Januar 1983
Regeste: Art. 368 OR, Werkmängel. Verlangt der Besteller die Verbesserung des Werkes, leistet sie der Unternehmer indes nur mangelhaft, so hat der Besteller erneut die Wahl nach Art. 368 OR; er kann folglich immer noch die Wandelungsklage gemäss Art. 368 Abs. 1 OR anstrengen.

111 II 162 () from 5. Juni 1985
Regeste: Kaufvertrag, Minderungsklage (Art. 205 OR). Gemäss der relativen Methode entspricht das Verhältnis zwischen dem herabgesetzten Preis und dem vereinbarten Preis dem Verhältnis zwischen dem objektiven Wert des Kaufgegenstandes mit Mangel und seinem Wert ohne Mangel (E. 3a). Der vereinbarte Preis entspricht vermutungsweise dem objektiven Wert der Sache, Beweis des Gegenteils vorbehalten (E. 3b). Fehlen Anhaltspunkte für das Gegenteil, so ist ebenfalls anzunehmen, der Minderwert entspreche den Kosten für die Behebung des Mangels; Vermutung im vorliegenden Fall nicht umgestossen (E. 3c).

111 II 458 () from 19. November 1985
Regeste: Partei- und Prozessfähigkeit einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in einem Prozess über Gewährleistung für Mängel am Gebäude (Art. 712l ZGB). 1. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann Sachgewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen in eigenem Namen nur dann geltend machen, wenn von seiten der einzelnen Stockwerkeigentümer die Forderungen vertraglich an die Gemeinschaft abgetreten worden sind (Art. 164 ff. OR) (Präzisierung der Rechtsprechung). 2. Vorgehen bei einer solchen Abtretung und deren Grenzen? Frage offengelassen.

114 II 239 () from 11. Oktober 1988
Regeste: Partei- und Prozessfähigkeit sowie Aktivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft im Prozess über Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an gemeinschaftlichen Bauteilen (Art. 712l Abs. 2 ZGB). Stellungnahme zur Kritik an BGE 111 II 458 Nr. 88 und Bestätigung dieser Rechtsprechung.

116 II 305 () from 6. Juni 1990
Regeste: Werkvertrag; Sachgewährleistung des Unternehmers; Weisung des Bestellers hinsichtlich des Beizugs eines Unterakkordanten; Bestimmung des Herabsetzungsbetrages (Art. 368 und 369 OR). 1. Weisung des Bestellers über den Beizug eines Unterakkordanten (E. 2c/aa). Wann gelten Vorbehalte gegenüber einer diesbezüglichen Weisung als Abmahnung? (E. 2c/bb). Ausnahmen von der Abmahnungspflicht (E. 2c/cc). 2. Wahlrecht des Bestellers nach Art. 368 OR. Machen die Parteien von der dispositiven Natur dieser Regelung Gebrauch und vereinbaren einen Vorrang des Nachbesserungsrechtes, verliert der Besteller seine Ansprüche auf Wandelung oder Minderung, wenn er dem Unternehmer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gibt (E. 3a). Die Gewährung einer neuen oder die Erstreckung einer laufenden Garantiefrist stellt keine Nachbesserung dar. Wirkung der Garantieabsprache (E. 3c). 3. Bestimmung des Herabsetzungsbetrages nach Art. 368 Abs. 2 OR. Wann können die den Herabsetzungsbetrag übersteigenden Nachbesserungskosten als Mangelfolgeschaden geltend gemacht werden? (E. 4a). 4. Beginn der Zinspflicht hinsichtlich des zurückzuerstattenden Werklohnes sowie des Betrages zur Deckung des Mangelfolgeschadens (E. 7).

116 II 450 () from 12. Juli 1990
Regeste: Werkvertrag; Vertragsrücktritt ex nunc (Art. 366 Abs. 1 OR); Mängelhaftung (Art. 368 OR, Art. 169 SIA-Norm 118). Tritt der Besteller vom Werkvertrag nach Art. 366 Abs. 1 OR zurück und beansprucht er gegen Vergütung das begonnene Werk, liegt eine Vertragsauflösung ex nunc vor (E. 2a/aa). Ein solches Teilwerk ist hinsichtlich der Rechtsfolgen, insbesondere der Mängelrechte, dem vollendeten Werk gleichgestellt; Anwendung von Art. 169 SIA-Norm 118 bei entsprechender vertraglicher Abmachung (E. 2b/aa).

117 II 550 () from 10. Dezember 1991
Regeste: Kauf eines Einfamilienhauses. Umfang und Zeitpunkt der Entstehung des Minderungsanspruchs (Art. 205 Abs. 1 OR). 1. Zeitpunkt der Berechnung des Minderwerts ist nach SIA-Norm 118 die Ingebrauchnahme des Werkes (E. 4b/bb). Die bis zur Ermittlung des Minderwerts eingetretene Teuerung geht nicht zu Lasten des Unternehmers; Teuerungskosten sind auch kein Mangelfolgeschaden (E. 4b/cc). 2. Beginn der Zinspflicht hinsichtlich des zurückzuerstattenden Kaufpreises (E. 4c).

118 II 142 () from 17. Februar 1992
Regeste: Gemischter Kauf-/Werkvertrag über ein Grundstück mit noch im Bau befindlichem Wohnhaus; Haftung für Sachmängel (Art. 18, 370 Abs. 3 und 371 Abs. 2 OR). 1. Auslegung einer Vertragsklausel, mit der vereinbart wird, alle bestehenden Verpflichtungen der Handwerker aus dem Hausneubau gingen vom Verkäufer auf den Käufer über (E. 1). 2. Beweislastverteilung hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge; Bestätigung und Präzisierung von BGE 107 II 176 (E. 3a). Bemessung der Rügefrist (E. 3b). 3. Bedeutung einer vertraglichen Vereinbarung, wonach Nutzen und Schaden auf einen bestimmten, mit der versprochenen Fertigstellung des Hauses übereinstimmenden Zeitpunkt auf den Käufer übergehen, in bezug auf den Beginn der Verjährungsfrist gemäss Art. 371 Abs. 2 OR (E. 4).

122 III 420 () from 29. Juli 1996
Regeste: Art. 160 OR; Konventionalstrafe; Verhältnis zum Erfüllungsanspruch und zum Schaden des Gläubigers. Zweck der Konventionalstrafe (E. 2a). Ausnahmen vom Prinzip der Alternativität nach Art. 160 Abs. 1 OR; Konkretisierung für den Fall der Schlechterfüllung (E. 2b u. c). Auslegung einer Vereinbarung, mit welcher die rechtzeitige Lieferung einer funktionstauglichen Anlage durch Konventionalstrafe gesichert wird (E. 3).

126 III 388 () from 18. Juli 2000
Regeste: Architektenvertrag. Verantwortlichkeit für Mängel. Festsetzung des Schadens. Auslegung von Art. 1.6 der SIA-Norm 102. Entgangene Nutzungsmöglichkeit eines Gutes. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts im Berufungsverfahren hinsichtlich der Festsetzung des Schadens (E. 8). Auslegung von Art. 1.6 der SIA-Norm 102, welcher die Verantwortlichkeit des Architekten auf den "direkten Schaden" begrenzt (E. 9). Umfang des Schadenersatzes, den der Besteller vom Architekten verlangen kann, wenn dieser für Mängel haftet (E. 10). Die entgangene Nutzungsmöglichkeit eines Gutes stellt für sich allein keinen rechtlich anerkannten Schaden dar (E. 11).

130 III 362 () from 23. Februar 2004
Regeste: Werkvertrag; Verjährung, Verwirkung, unechte Solidarität (Art. 51, 371 Abs. 2, 377 OR). Die Rechte bei Mängeln, welche nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist von Art. 371 Abs. 2 OR angezeigt wurden, sind verwirkt. Dies a quo dieser Frist im Fall der vorzeitigen Auflösung des Vertrags im Sinne von Art. 377 OR. Es ist unwesentlich, dass der Bauherr erst nach Ablauf der Verjährungsfrist vom Vorliegen des Mangels erfahren hat (E. 4). Wenn die mangelhafte Ausführung eines Werks mehreren Personen zuzuschreiben ist, haften diese für den Schaden gegenüber dem Bauherrn grundsätzlich als unechte Solidarschuldner. Wenn jedoch eine dieser Personen einen Mangel mitverursacht hat, von dem der Bauherr erst nach Ablauf der Frist von Art. 371 Abs. 2 OR erfährt, kann gegen sie ein Rückgriff nicht geltend gemacht werden, unbesehen darum, ob ihn der Haftpflichtige selbst oder seine Haftpflichtversicherung geltend macht (E. 5).

133 III 335 () from 19. Februar 2007
Regeste: Kaufvertrag; Schadenersatz; Verjährung; Alternativität der Ansprüche aus Sachgewährleistung und allgemeiner vertraglicher Haftung; Art. 97 ff., 197 ff. OR. Aus einem Mangel der Kaufsache kann der Käufer neben Sachgewährleistungs- alternativ auch allgemeine vertragliche Schadenersatzansprüche ableiten. Die Alternativität dieser Ansprüche wird insoweit eingeschränkt, als in beiden Fällen die gewährleistungsrechtliche Regelung der Verjährung und der Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten des Käufers zur Anwendung kommt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).

136 III 273 (4A_89/2010) from 1. April 2010
Regeste: Werkvertrag; Folge der Weigerung des Unternehmers, seiner Verpflichtung zur Verbesserung des mangelhaften Werkes nachzukommen (Art. 368 Abs. 2 OR). Weigert sich der Unternehmer, das mangelhafte Werk zu verbessern, stehen dem Besteller die in Art. 107 Abs. 2 OR vorgesehenen Möglichkeiten offen. Dieser kann damit auf seinen Anspruch auf Verbesserung verzichten und Schadenersatz in der Höhe des Gegenwerts der unentgeltlichen Leistung verlangen, die der Unternehmer zur Verbesserung des Werkes hätte erbringen müssen (E. 2).

141 III 106 (4A_232/2014, 4A_610/2014) from 30. März 2015
Regeste: Rechte der Bestellerin, wenn ein in einem Werkvertrag vereinbarter Zwischentermin nicht eingehalten wird (Art. 366 Abs. 1 OR). Darf die Bestellerin, wenn gemäss Werkvertrag mehrere Leistungen geschuldet sind, auch auf diejenigen Leistungen verzichten, mit denen die Unternehmerin sich nicht im Rückstand befindet (E. 16)?

141 III 257 (4A_2/2015) from 25. Juni 2015
Regeste: Umfang der Rechtskraft des Entscheides über die Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung im Rahmen eines Werkvertrages. Umfang der Rechtskraftwirkung des Vorschussprozesses. Das Kostenvorschussurteil schliesst im Abrechnungsprozess weder die Rückforderung eines zu hohen Kostenvorschusses noch die Nachforderung der noch nicht gedeckten Kosten aus (E. 3).

145 III 8 (4A_71/2018) from 18. September 2018
Regeste: Art. 712a ff. ZGB; Art. 368 Abs. 2 OR; Unteilbarkeit des werkvertraglichen Nachbesserungsanspruchs. Der werkvertragliche Nachbesserungsanspruch betreffend gemeinsame Bauteile ist beim Stockwerkeigentum nicht quotenbezogen, sondern steht vielmehr jedem einzelnen Stockwerkeigentümer ungeteilt zu (E. 3.2-3.6; Änderung der Rechtsprechung).

 

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