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Art. 311
III. Mort de l’emprunteur Le prêt à usage finit par la mort de l’emprunteur. Court decisions
125 III 363 () from July 27, 1999
Regeste: Erlöschen der Gebrauchsleihe (Art. 309 und 310 OR). Ist die Dauer der Leihe weder durch die Vereinbarung der Parteien noch durch den vereinbarten Gebrauch begrenzt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückverlangen. So verhält es sich, wenn der vereinbarte Gebrauch im Betrieb eines Kultur- und Freizeitzentrums besteht. |