Legge federale
di complemento del Codice civile svizzero
(Libro quinto: Diritto delle obbligazioni)


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Art. 185

B. Uti­li e ri­schi

 

1 Sal­ve le ec­ce­zio­ni giu­sti­fi­ca­te da con­ven­zio­ni o cir­co­stan­ze spe­cia­li, gli uti­li e i ri­schi del­la co­sa pas­sa­no all’ac­qui­ren­te con la per­fe­zio­ne del con­trat­to.

2 Se la co­sa alie­na­ta è de­ter­mi­na­ta sol­tan­to nel­la sua spe­cie, si ri­chie­de inol­tre che sia in­di­vi­dua­liz­za­ta, e, ove deb­ba es­se­re spe­di­ta, che sia sta­ta con­se­gna­ta per la spe­di­zio­ne.

3 Nei con­trat­ti con­clu­si sot­to con­di­zio­ne so­spen­si­va gli uti­li ed i ri­schi del­la co­sa alie­na­ta pas­sa­no all’ac­qui­ren­te sol­tan­to do­po il ve­ri­fi­car­si del­la con­di­zio­ne.

BGE

84 I 178 () from 26. September 1958
Regeste: Verrechnungssteuer, Rückerstattung durch den Bund. 1. Die eidg. Steuerverwaltung kann den Rückerstattungsantrag vorläufig erledigen und dann darauf zurückkommen. 2. Besteuerung von Aktiencoupons, die im Terminhandel vom Verkäufer der Aktien gemäss Börsenusanz für Rechnung des Käufers eingelöst werden. Abweisung des Rückerstattungsantrages des Verkäufers mangels Berechtigung zur Nutzung der Aktien im Zeitpunkt der Fälligkeit der Coupons (Art. 7 Abs. 1 VStB).

85 II 580 () from 19. November 1959
Regeste: Eine neben der Berufung eingereichte staatsrechtliche Beschwerde wegen willkürlicher Beweiswürdigung ist grundsätzlich zuerst zu beurteilen. Erheben sich aber Zweifel darüber, ob die mit der Beschwerde angefochtene tatsächliche Feststellung wesentlichsei, so kann darüber vorweg im Berufungsverfahren entschieden werden. Art. 57 Abs. 5 OG (Erw. 2 und 5). Unter welchen Voraussetzungen wird der Garagist, der den Wagen im Vertrauen auf betrügerische Angaben dem Kunden ohne Bezahlung seiner Reparaturrechnung herausgab, wieder retentionsberechtigt, wenn der Kunde ihm den Wagen zurückbringt? Art. 895 ff. ZGB (Erw. 3). Gehen die Rechte des Dritten, der den Wagen dem Kunden unter Eigentumsvorbehalt verkauft hatte, dem Retentionsrecht des Garagisten vor, wenn dieser beim Empfang des Wagens den Eigentumsvorbehalt kannte? Art. 895 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 714 und 933 ff. ZGB (Erw. 4).

98 II 15 () from 21. März 1972
Regeste: Grundlagenirrtum. 1. Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 und 220 OR. Kauf von Bauland, das nachträglich wegen Lawinengefahr mit einem Bauverbot belegt wird. Irrtum über einen künftigen Sachverhalt? Rechte des Käufers. Gefahrtragung (Erw. 1 und 2). 2. Art. 31 OR. Gewährleistung und Grundlagenirrtum. Erheblichkeit der Lawinengefahr. Entdeckung des Irrtums über die Gefahr. Missbräuchliche Berufung auf den Irrtum verneint (Erw. 3). 3. Art. 975 Abs. 1 ZGB. Nach dieser Bestimmung kann auch klagen, wer im Grundbuch zu Unrecht als Eigentümer eingetragen ist und an der Beseitigung des Eintrages ein schutzwürdiges Interesse hat (Erw. 4).

109 II 26 () from 17. Februar 1983
Regeste: Vollstreckung eines Wandelungsurteils; Zulässigkeit der Berufung. 1. Entscheide im Befehlsverfahren nach §§ 222 ff. ZPO/ZH als berufungsfähige Zivilrechtsstreitigkeiten im Sinne von Art. 46 OG (E. 1). 2. Befehlsverfahren zur Vollstreckung eines Wandelungsurteils; Frage der Rechtskraft (E. 2a und b). 3. Wandelung Zug um Zug; Voraussetzungen der Haftung des Käufers für die sorgfältige Aufbewahrung der Sache zwischen Wandelung und Rückgabe (analoge Anwendung von Art. 890 ZGB; E. 3). 4. Holschuld und Rückgabeangebot des Käufers; Gläubigerverzug des Verkäufers (E. 4).

121 III 453 () from 5. Dezember 1995
Regeste: Art. 71, 197-210 OR; Gattungskauf, Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Sachgewährleistung. Beim Gattungskauf ist im Gegensatz zum Stückkauf keine individuell bestimmte Sache geschuldet (E. 3). Die Bestimmungen über die Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache in den Art. 197-210 OR kommen beim Gattungskauf nur dann zur Anwendung, wenn der Verkäufer eine Sache geliefert hat, welche die vertraglich vereinbarten Gattungsmerkmale aufweist (E. 4).

122 III 106 () from 12. April 1996
Regeste: Incoterms 1980. CIF-Klausel. Pflichten des Verkäufers bei Kaufverträgen mit CIF-Klausel (E. 4). Sonderfall der Vereinbarung einer CIF-Klausel in einem Kaufvertrag über Waren, die mit der Eisenbahn transportiert werden (E. 5).

128 III 370 () from 12. März 2002
Regeste: Kaufvertrag; Gefahrenübergang beim Sukzessivlieferungsvertrag (Art. 185 Abs. 1 OR). Beziehung zwischen der Regel "periculum est emptoris" und ihren Ausnahmen; Gesetzesauslegung unter Berücksichtigung der auf dem Spiele stehenden Interessen und dem Ziel der Norm (E. 4a-c); Anwendung des allgemeinen Prinzips im vorliegenden Fall, der die Sukzessivlieferung von Aktien einer Aktiengesellschaft betrifft, welche vor Vertragserfüllung in Konkurs gefallen ist (E. 4d).

 

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