Legge federale
di complemento del Codice civile svizzero
(Libro quinto: Diritto delle obbligazioni)


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Art. 29

III. Ti­mo­re

1. Con­clu­sio­ne del con­trat­to

 

1 Il con­trat­to non ob­bli­ga co­lui che lo ha con­chiu­so per ti­mo­re ra­gio­ne­vo­le cau­sa­to dal fat­to il­le­ci­to dell’al­tra par­te o di una ter­za per­so­na.

2 Se la mi­nac­cia è il fat­to di un ter­zo, la par­te mi­nac­cia­ta che vuol li­be­rar­si dal con­trat­to de­ve, ove l’equi­tà lo ri­chie­da, ri­sar­ci­re il dan­no all’al­tra par­te, a me­no che que­sti ab­bia co­no­sciu­to o do­vu­to co­no­sce­re la mi­nac­cia.

BGE

86 II 365 () from 20. Dezember 1960
Regeste: 1. Art. 839 OR. Jedenfalls wer Ziele verfolgt, die den von der Genossenschaft geförderten oder gesicherten Interessen ganz oder teilweise widersprechen, hat nicht Anspruch, als Genossenschafter aufgenommen zu werden (Erw. 1). 2. Art. 28 ZGB, Boykott. a) Auch wer sich dem Willen des Boykottierenden bis zum Entscheid des Richters beugt, kann Ansprüche aus Boykott erheben (Erw. 2). b) Der Unterlassungsanspruch aus unmittelbarem Boykott hat zur Folge, dass der Richter den Boykottierenden verpflichten muss, Verträge bestimmten Inhalts auch mit dem Boykottierten abzuschliessen (Erw. 3). c) Der Boykott verletzt das Persönlichkeitsrecht auf freie wirtschaftliche Betätigung und ist daher grundsätzlich widerrechtlich. Nur wer mit dem Boykott offfensichtlich überwiegende berechtigte Interessen verfolgt, die er auf keine andere Weise wahren kann, verstösst nicht gegen das Recht (Erw. 4). d) Den Beweis solcher Rechtfertigungsgründe hat der Boykottierende zu leisten (Art. 8 ZGB) (Erw. 4 lit. e).

95 II 143 () from 8. Mai 1969
Regeste: Agenturvertrag. 1. Entschädigungsanspruch des Agenten für entgangene Provisionen, Art. 418 m Abs. 1 OR. Verzicht des Agenten auf einen Anspruch dieser Art? - Tatsächliche Feststellung des Verzichtswillens; offensichtliches Versehen? (Erw. I/1). - Verzicht durch stillschweigende Genehmigung von Provisionsabrechnungen (Erw. I/2). 2. Entschädigung für Konkurrenzverbot, Art. 418 d Abs. 2 OR. Der Anspruch steht auch dem Agenten zu, der selber den Vertrag kündigt (Erw. II/3). Fehlendes Interesse des Auftraggebers am Konkurrenzverbot und einseitiger Verzicht auf dieses machen die Entschädigungspflicht nicht hinfällig (Erw. II/4). Grundsätze für die Bemessung der Entschädigung. Beweislast Erw. II/5).

105 IA 207 () from 11. Mai 1979
Regeste: Art. 4 BV; Kanalisationsbaubeitrag, öffentlichrechtlicher Vertrag. 1. Zulässigkeit öffentlichrechtlicher Verträge (E. 2a). 2. Durchsetzung öffentlichrechtlicher Verträge; Erhebung von Einwendungen, mit denen die Gültigkeit des Vertrags bestritten wird (E. 2b). 3. Wann bewirkt ein inhaltlicher Mangel die Ungültigkeit eines den Bürger belastenden öffentlichrechtlichen Vertrags (E. 2b)? Geltendmachung von Willensmängeln (E. 2c).

109 V 241 () from 29. November 1983
Regeste: Art. 23 Abs. 2 AHVG. Unterhaltspflicht bejaht bei einer geschiedenen Frau, die zwar in der gerichtlich genehmigten Scheidungskonvention auf Unterhaltsbeiträge ihres geschiedenen Ehemannes verzichtet hat, der jedoch nachträglich aufgrund eines - nach dem Tode des geschiedenen Ehemannes erwirkten - rechtskräftigen Revisionsurteils ab Scheidungsdatum eine Unterhaltsrente im Sinne von Art. 152 ZGB zugesprochen worden ist.

111 II 349 () from 8. Oktober 1985
Regeste: Vergleich, gegründete Furcht. Der aussergerichtliche Vergleich unterliegt den Bestimmungen über die Willensmängel unter bestimmten, aus der Natur des Vertrages selbst fliessenden Vorbehalten (E. 1 und 3). Voraussetzungen der Unverbindlichkeit eines Vergleichs wegen gegründeter Furcht (E. 2).

119 II 380 () from 2. September 1993
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit; Tragweite einer Schiedsgerichtsklausel (Art. 190 Abs. 2 IPRG). 1. Kognition des Bundesgerichts bei der Prüfung einer staatsrechtlichen Beschwerde im Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit (E. 3). 2. Grundsatz der Autonomie der Schiedsvereinbarung (E. 4a); ein Schiedsgericht ist befugt zu prüfen, ob ein Vertrag mit einer Bestechung zusammenhängt (E. 4b); vertragsrechtliche Auswirkungen von Schmiergeldzahlungen (E. 4c).

125 III 353 () from 3. September 1999
Regeste: Drohung. Art. 29/30 OR. Voraussetzungen, unter denen die Drohung mit einer Strafanzeige einen unter ihrem Eindruck geschlossenen Vertrag einseitig unverbindlich werden lässt (E. 2). Auf blosse Teilunverbindlichkeit kann sich nur die bedrohte Partei berufen (E. 3).

 

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