Legge federale
di complemento del Codice civile svizzero
(Libro quinto: Diritto delle obbligazioni)


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Art. 337b

2. Con­se­guen­ze

a. del­la ri­so­lu­zio­ne giu­sti­fi­ca­ta

 

1 Se la cau­sa gra­ve per la ri­so­lu­zio­ne im­me­dia­ta con­si­ste in una vio­la­zio­ne del con­trat­to da par­te di un con­traen­te, que­sti do­vrà il pie­no ri­sar­ci­men­to del dan­no, te­nu­to con­to di tut­te le pre­te­se de­ri­van­ti dal rap­por­to di la­vo­ro.

2 Ne­gli al­tri ca­si, il giu­di­ce de­ter­mi­na le con­se­guen­ze pa­tri­mo­nia­li del­la ri­so­lu­zio­ne im­me­dia­ta, se­con­do il suo li­be­ro ap­prez­za­men­to e te­nen­do con­to di tut­te le cir­co­stan­ze.

BGE

114 II 279 () from 21. Juni 1988
Regeste: Art. 20 Abs. 1 OR. Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitnehmer, der keine Arbeitsbewilligung für die Schweiz besitzt. Das Fehlen der vom öffentlichen Recht vorgeschriebenen Arbeitsbewilligung hat für sich allein nicht die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages zur Folge. Die Verweigerung der Bewilligung kann dagegen eine fristlose Auflösung des Vertrages gemäss Art. 337 OR rechtfertigen.

123 III 257 () from 22. April 1997
Regeste: Schadenersatz infolge fristloser Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Art. 337b Abs. 1 OR) oder infolge Vertragsverletzung (Art. 321e OR). Schadenersatz infolge vertragswidrigen Verhaltens gemäss Art. 321e und 337b Abs. 1 OR und die zu berücksichtigenden Umstände (E. 5a). Schadensfestsetzung im konkreten Fall (E. 5b-d).

129 III 380 () from 5. Mai 2003
Regeste: Art. 337 OR; wichtiger Grund für eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Eine sofortige Vertragsauflösung kann sich auch wegen eines Vorfalls rechtfertigen, in dem keine Vertragsverletzung liegt, sofern damit bei Vertragsbegründung nicht zu rechnen war und dadurch eine untragbare Situation entstanden ist, bei der dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum nächsten Kündigungstermin nach den konkreten Umständen objektiv nicht mehr zumutbar erscheint (E. 2 und 3).

130 III 495 () from 8. April 2004
Regeste: Verträge der Mitarbeiterbeteiligung; Mitarbeiteroption; Arbeitnehmerschutz; Art. 19 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 1 OR; Art. 27 Abs. 2 ZGB. Durch Verträge der Mitarbeiterbeteiligung dürfen die zwingenden Vorschriften des Arbeitsrechts nicht unterlaufen werden. Der Arbeitnehmerschutz entfällt, wenn der Arbeitnehmer beim Erwerb der Mitarbeiterbeteiligung als Anleger handelt, der das mit der Anlage verbundene Risiko aus freien Stücken akzeptiert. Ob die Beteiligung sich als Bestandteil des Arbeitsvertrags oder als davon losgelöste Investition ausnimmt, ist aufgrund der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen. Anwendung der zwingenden Vorschriften des Arbeitsrechts im vorliegenden Fall verneint (E. 3 und 4). Sittenwidrigkeit eines Mitarbeiterbeteiligungsvertrags, wonach Optionen erst fünf Jahre nach deren Erwerb ausgeübt werden können, verneint (E. 5). Verwirkung der Optionsrechte bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor dem vertraglich vereinbarten Verfalltag zur Ausübung der Optionen (E. 6).

133 III 657 (4A_157/2007) from 16. Oktober 2007
Regeste: Art. 337b und 337c Abs. 3 OR; Arbeitsvertrag; fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Entschädigung. Art. 337c Abs. 3 OR, der dem Richter erlaubt, dem Arbeitnehmer bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung durch den Arbeitgeber eine Entschädigung zuzusprechen, ist nicht analog auf die von Art. 337b OR erfasste gerechtfertigte fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer anwendbar (E. 3).

137 III 303 (4A_53/2011) from 28. April 2011
Regeste: Art. 337 Abs. 1 OR; gerechtfertigte fristlose Kündigung des Vertrags durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann unter Umständen ein legitimes Interesse daran haben, die vertraglich vereinbarte Leistung tatsächlich zu erbringen. Ein solches Interesse an einer tatsächlichen Beschäftigung muss namentlich bei einem professionellen Sportler, im vorliegenden Fall bei einem Fussballspieler, anerkannt werden (E. 2.1). Ein Arbeitnehmer, dessen Persönlichkeit i.S. von Art. 328 Abs. 1 OR verletzt wurde, kann eine Genugtuung gemäss den Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 OR verlangen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.2).

143 III 290 (4A_662/2016) from 11. Mai 2017
Regeste: Art. 75 BGG; Eintretensvoraussetzungen; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzugs. Ausnahmefall der Anfechtung eines obergerichtlichen Rückweisungsentscheids durch direkte Beschwerde gegen den nachfolgenden erstinstanzlichen Endentscheid, wenn ein erneutes kantonales Rechtsmittel von vornherein nutzlos wäre (E. 1.1-1.7).

143 V 161 (8C_267/2016) from 13. Februar 2017
Regeste: Art. 8 Abs. 1 lit. b, Art. 11 und Art. 11a AVIG; Art. 10a und Art. 10h AVIV; anrechenbarer Arbeitsausfall. Eine Abgangsentschädigung von vier Monatslöhnen wegen Restrukturierung ist als freiwillige Leistung zu qualifizieren, auch wenn sie sich nach einer kommunalen Bestimmung beziehungsweise nach der analogieweise anwendbaren kantonalen Gesetzgebung richtet, die eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers vorsieht (E. 4.5). I.c. erreicht sie allerdings nicht den erforderlichen Höchstbetrag, um den Beginn des Anspruchs auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung hinauszuschieben (E. 4.6).

145 V 188 (8C_427/2018) from 30. April 2019
Regeste: Art. 8 Abs. 1 lit. b, Art. 11 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 11a AVIG; Art. 10a, Art. 10h AVIV; freiwillige Leistung des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen. Die in der Abgangsentschädigung enthaltene Mitarbeiterbeteiligung in Form von "restricted stock units" (RSU) und "stock options" (SO) ist im vorliegenden Fall als freiwillige Leistung des Arbeitgebers im Sinn von Art. 11a AVIG zu qualifizieren (E. 5).

 

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