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Art. 179 Cancelleria federale
La Cancelleria federale è lo stato maggiore del Consiglio federale. È diretta dal cancelliere della Confederazione. BGE
106 IA 389 () from 14. März 1980
Regeste: Änderung einer in einer Verfassungsnorm festgelegten Kompetenzordnung durch eine Gesetzesbestimmung; Veräusserung von Werten aus dem Finanzvermögen des Gemeinwesens. Art. 85 lit. a OG, 80 GE-KV. Verletzung des Stimmrechts des Bürgers dadurch, dass die Änderung einer Verfassungsnorm statt durch eine Bestimmung auf Verfassungsstufe durch eine solche von Gesetzesrang erfolgt. |