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Art. 108135
135 Per ragioni di tecnica legislativa, l’art. é privo di contenuto. Testo rettificato dalla Commissione di redazione dell’AF (art. 58 cpv. 1 LParl ; RS 171.10). BGE
88 IV 72 () from 29. Juni 1962
Regeste: Art. 59 Abs. 2 MFG. Die Bestimmungen der Art. 89 bis 99 StGB stehen der Annahme nicht im Wege, dass wegen Rückfalles bei Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustande auch strafbar ist, wer die frühere Verurteilung als Jugendlicher erlitt.
142 IV 333 (6B_124/2016) from 11. Oktober 2016
Regeste: Art. 102 Abs. 1 und 2 StGB; Strafbarkeit des Unternehmens. Voraussetzung für die Verantwortlichkeit des Unternehmens ist, dass in Ausübung geschäftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks eine Straftat begangen worden ist. Die Bestimmung von Art. 102 StGB begründet keine Kausalhaftung (E. 4.1 und 4.2). |