Code pénal suisse

du 21 décembre 1937 (État le 22 novembre 2022)


Open article in different language:  DE  |  IT  |  EN
Art. 117

Hom­icide par nég­li­gence

 

Ce­lui qui, par nég­li­gence, aura causé la mort d’une per­sonne sera puni d’une peine privat­ive de liber­té de trois ans au plus ou d’une peine pé­cuni­aire.

BGE

85 IV 236 () from 24. Dezember 1959
Regeste: Art. 20, 25 Abs. 1, 26 Abs. 4 MFG; Art. 46 Abs. 3 MFV. Abstand beim Überholen einer am rechten Strassenrand gehenden Kindergruppe; Pflicht zu warnen.

86 IV 153 () from 17. Juni 1960
Regeste: Art. 117 StGB. Adäquater Kausalzusammenhang. Er setzt nicht voraus, dass der Eintritt des Erfolges für den Täter voraussehbar war; es genügt, dass das Verhalten des Täters unter den konkreten Umständen, wie sie vorlagen, objektiv, d.h. nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung, geeignet war, einen Erfolg von der Art des eingetretenen herbeizuführen.

89 IV 98 () from 13. März 1963
Regeste: Art. 25 Abs. 1 MFG. Pflichten des Vortrittsberechtigten gegenüber Fahrzeugen, die von links kommen. Der Vortrittsberechtigte ist nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit zum vorneherein zugunsten Nichtberechtigter herabzusetzen, mag für ihn die Sicht nach links auch völlig verdeckt sein. Darauf Rücksicht zu nehmen, ist Sache des von links kommenden, vortrittsbelasteten Führers.

91 IV 117 () from 8. Juni 1965
Regeste: Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung, dadurch begangen, dass die Opfer in ein wegen Lawinengefahr gesperrtes Gebiet zu einer Zeit erhöhter, von massgeblicher Seite öffentlich bekanntgegebener Schneebrettgefahr geführt wurden. Natürliche Ursächlichkeit (Erw. 2), adaequater Kausalzusammenhang (Erw. 3), Verschulden (Erw. 4).

91 IV 211 () from 2. November 1965
Regeste: Art. 90 SVG, Art. 117 und 125 StGB. Durch die Strafe wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung wird die Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit und die konkrete Gefährdung der getöteten oder verletzten Personen mitabgegolten.Neben Art. 117 und 125 StGB ist daher Art. 90 SVG nur anwendbar, wenn ausser den getöteten oder verletzten Personen eine weitere konkret gefährdet worden ist.

92 IV 86 () from 10. Mai 1966
Regeste: Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung. Rechtserheblicher Kausalzusammenhang bei mitwirkenden Handlungen oder Unterlassungen Dritter; Unterbrechung der Ursachenfolge verneint.

92 IV 143 () from 30. September 1966
Regeste: Art. 90 Ziff. 2 Abs. 1 SVG ist nur auf rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend regelwidriges Verhalten anwendbar. Das setzt schweres Verschulden, bei fahrlässigem Handeln grobe Fahrlässigkeit voraus (Erw. 3).

92 IV 177 () from 18. November 1966
Regeste: Art. 397 StGB. Das Verfahren muss von Bundesrechts wegen erst wiederaufgenommen werden, wenn eine neue erhebliche Tatsache dargetan ist oder ein neues erhebliches Beweismittel vorliegt (Änderung der Rechtsprechung).

93 IV 59 () from 22. September 1967
Regeste: 1. Art. 31 Abs. 2 und 3 VRV. Der Motorfahrzeugführer kann nachts auch dann die Abblendlichter verwenden, wenn kein Nebel über der Strasse liegt und ihm kein anderes Fahrzeug entgegenkommt oder vorausfährt (Erw. 1). 2. Art. 32 Abs. 1 und 33 Abs. 2 SVG. Überblickbar im Sinne der Sichtweite, auf die der Führer muss anhalten können, ist nachts eine Strasse im Bereiche eines Fussgängerstreifens nur, wenn der ganze Streifen beobachtet werden kann (Erw. 2).

94 IV 23 () from 16. Februar 1968
Regeste: Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 117 StGB. 1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Fahren mit asymmetrischen Abblendlichtern bestimmt sich nach der geringsten Reichweite der Scheinwerfer. 2. Pflichtwidriges Verhalten eines Automobilisten, dermit 100 km/Std, aber abgeblendeten Scheinwerfern eine bereits weitgehend im Dunkeln liegende Strecke durchfahren wollte (Erw. 1). 3. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem Tod eines andern Fahrers (Erw. 2).

94 IV 77 () from 3. Juli 1968
Regeste: Art. 34 Abs. 3 SVG, Art. 13 Abs. 5 VRV. 1. Das Ausholen nach links ist nur zulässig, wenn Gewissheit besteht, dass es ohne Gefährdung und Behinderung des vortrittsberechtigten Längsverkehrs ausgeführt werden kann (Erw. 1 a). 2. Pflichtwidriges Verhalten eines Lastwagenführers, der auf einer dreispurigen Hauptstrasse nach rechts in einen Feldweg abbiegen wollte, trotz nachfolgender Fahrzeuge aber schon 70 bis 100 m vor der Abzweigung nach links auszuholen begann (Erw. 1 b und c).

95 IV 139 () from 5. Dezember 1969
Regeste: Art. 117 StGB, Art. 42 Abs. 1 SVG, Art. 85 Abs. 1 und 3 VRV. 1. Pflichtwidriges Verhalten des Lenkers einer 11 t schweren Strassenwischmaschine, die so viel Staub aufwirbelte, dass sie für nachfolgende Fahrer nicht mehr sichtbar war (Erw. 1). 2. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und einem tödlichen Verkehrsunfall (Erw. 2).

96 IV 39 () from 10. April 1970
Regeste: Art. 90 SVG, Art. 117 und 125 StGB. Durch die Strafe wegen fahrlässiger Tötung einer Person wird die konkrete Gefährdung einer weiteren, nur verletzten Person nicht mitabgegolten. Neben Art. 117 StGB ist daher Art. 90 SVG anwendbar, wenn die verletzte Person auf den Strafantrag gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB verzichtet hat.

97 IV 161 () from 14. Juni 1971
Regeste: Art. 117 StGB. Fahrlässigkeit des Führers einer als Ausnahmefahrzeug zugelassenen Belagseinbaumaschine, der entgegen der im Fahrzeugausweis eingetragenen Verkehrsbeschränkung eine Fahrt zur Zeit der Dämmerung und damit bei unsichtigem Wetter ausführt.

98 IV 273 () from 1. Dezember 1972
Regeste: Art. 26 Abs. 2 SVG. Der vortrittsberechtigte Fahrzeugführer ist dann zur Herabsetzung einer an sich zulässigen Geschwindigkeit verpflichtet, wenn sich aus der Unklarheit oder Ungewissheit einer bestimmten Verkehrslage (die nach allgemeiner Erfahrung die Möglichkeit fremden Fehlverhaltens unmittelbar in die Nähe rückt) ergibt, dass er durch einen andern Strassenbenützer in seiner Fahrt behindert werden könnte.

101 IV 28 () from 21. März 1975
Regeste: Art. 117 und 229 StGB. 1. Ein Bauunternehmer oder -leiter, der eine Gefahr für Leib und Leben anderer setzt, muss alle notwendigen Massnahmen zur Verhinderung einer Schädigung vorkehren (Erw. 2 lit. a u. b). 2. Frage der adäquaten Kausalität bei Unterlassungsdelikten (Erw. 3).

101 IV 149 () from 21. Mai 1975
Regeste: Art. 117 StGB. Bei Unterlassungsdelikten ist der natürliche Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Täters und dem Erfolg zu bejahen, wenn ohne die Unterlassung der Erfolg mit Sicherheit oder an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeblieben wäre. Es genügt nicht, dass die unterlassene Handlung den Erfolg bloss möglicher- oder sehr wahrscheinlicherweise verhindert hätte.

102 IV 94 () from 11. Juni 1976
Regeste: Art. 195 Abs. 2 StGB. 1. Zur Tat gehören auch die Begleitumstände der unzüchtigen Handlung (Erw. 4a). 2. Die Bestimmung setzt voraus, dass für den Täter eine besondere, erhebliche und naheliegende Gefahr für das Leben des Opfers erkennbar war (Erw. 4b). 3. Objektive und subjektive Voraussehbarkeit der Todesfolge (Erw. 5).

103 IV 101 () from 6. Juni 1977
Regeste: Art. 31 Abs. 1 SVG, 3 Abs. 1 VRV. Der vom Führer zu verlangende Grad an Aufmerksamkeit beurteilt sich anhand sämtlicher Umstände. Wenn er sein Augenmerk im wesentlichen auf bestimmte Stellen zu richten hat, kann ihm für andere eine geringere Aufmerksamkeit zugebilligt werden (Erw. 2 b und c).

103 IV 152 () from 1. Juli 1977
Regeste: 1. Kognition des Kassationshofes (Erw. I 4). 2. Art. 117 StGB. Fahrlässige Tötung in einer chemischen Fabrik? Verantwortlichkeit der Betriebschemiker. Rückweisung zur Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse (Erw. I 1-5).

103 IV 289 () from 13. September 1977
Regeste: Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung durch Unterlassung. 1. Die Frage, mit welch hoher Wahrscheinlichkeit die vom Täter erwartete, aber unterlassene Handlung den tödlichen Unfall abgewendet hätte, fällt in den Rahmen der natürlichen Kausalität und gehört damit in den Bereich des Tatsächlichen (E. 1). 2. Kausalzusammenhang bei Mitwirkung eines äusseren Faktors (Materialfehlers); Rechtserheblichkeit des Zusammenhanges zwischen vorgeworfener Unterlassung und eingetretenem Erfolg bejaht (E. 2). 3. Verschulden (E. 3).

105 IV 18 () from 16. März 1979
Regeste: Art. 18 Abs. 3, Art. 117 StGB. Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten wie der fahrlässigen Tötung ist der Erfolg dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn er bei Anwendung pflichtgemässer Vorsicht mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre (E. 3).

108 IB 258 () from 30. August 1982
Regeste: Strassenverkehr - Führerausweisentzug (Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG, Art. 33 Abs. 2 VZV). Werden durch eine Handlung mehrere in Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG enthaltene Entzugsgründe gesetzt, sind bei der Bestimmung der Gesamtentzugsdauer die Konkurrenzbestimmungen des Strafrechts (Art. 68 StGB) analog anwendbar.

108 IV 3 () from 28. Mai 1982
Regeste: Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung in Form eines unechten Unterlassungsdelikts. 1. Ein medizinischer Laie, der für eine 10tägige totale Fastenkur (inkl. Flüssigkeitsentzug) aufgrund der konkreten Umstände die Verantwortung trägt, übernimmt dadurch eine Schutzfunktion, die seine Garantenstellung begründet. Von ihm ist objektiv zu erwarten, dass er bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Schutzbefohlenen einen Arzt beizieht (E. 1). 2. Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten, die durch eine Unterlassung begangen werden, ist der Erfolg dem Täter dann zuzurechnen, wenn die erwartete Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg höchstwahrscheinlich entfällt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).

109 IV 15 () from 10. Januar 1983
Regeste: Art. 117 StGB. Art. 229 StGB. Arbeitsunfall. Fahrlässige Tötung. Verletzung der Regeln der Baukunde. 1. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften hat nicht nur derjenige zu sorgen, der die spezifische Unfallgefahr geschaffen hat, sondern jeder Arbeitgeber von Untergebenen, die erkennbar gefährdet sind. Ein Hinweis auf die Gefahr anstelle der Durchsetzung von Sicherungsmassnahmen genügt nicht (E. 2a). 2. Die Verantwortung des Sorgfaltspflichtigen ist unabhängig von der finanziellen Bedeutung des Arbeitsauftrags (E. 2b).

109 IV 99 () from 1. Dezember 1983
Regeste: Art. 117 StGB. Verkehrssicherungspflicht für Skipisten. 1. Die Verkehrssicherungspflicht einer Skiliftunternehmung für die dem Publikum zur Verfügung gestellten Pisten bezieht sich räumlich sowohl auf die präparierte Verkehrsfläche wie auch auf unmittelbar anstossendes, offenes und übersichtliches, für den Skilauf an und für sich geeignetes Gelände. 2. Ein problemlos traversierbares Skilifttrassee kann unter solchen Umständen in der Regel nicht als Begrenzung der Piste betrachtet werden.

114 IV 100 () from 14. Dezember 1988
Regeste: Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung. Adäquater Kausalzusammenhang und Sorgfaltspflichtsverletzung bejaht bei einem Todesfall als Folge von Sexspielen mit aussergewöhnlicher Strangulationstechnik.

114 IV 173 () from 26. April 1988
Regeste: Art. 14 VO über die Verhütung von Unfällen bei Arbeiten an und auf Dächern (SR 832.311.15). 1. Die Nichteinhaltung der gestützt auf Art. 83 UVG erlassenen Vorschriften über technische Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen indiziert in aller Regel eine Sorgfaltswidrigkeit (E. 2a). 2. Von den Schutzmassnahmen gemäss Art. 14 VO kann nur dann abgesehen werden, wenn keine Arbeiten an der Traufe (wie bspw. das Auswechseln der Dachrinne) bzw. am Dachgesims vorgenommen werden (E. 2b/c, E. 3).

115 IV 189 () from 8. November 1989
Regeste: Art. 117 und 125 StGB; Verkehrssicherungspflicht der Bergbahn- und Skiliftunternehmen. Für Piste und Pistenrand einerseits sowie für Nebenflächen andererseits trifft die Verantwortlichen eine unterschiedliche Verkehrssicherungspflicht (Präzisierung der Rechtsprechung). Vor Gefahren auf Nebenflächen sind Skifahrer durch eine unmissverständliche Signalisation zu schützen, die sicherstellt, dass sie wissen, wo die offiziellen, gesicherten Pisten verlaufen (E. 3). Anforderungen an diese Signalisation, wenn "wilde Pisten" entstehen und auf diesen Lawinengefahr herrscht (E. 3d u. 5). "Abtretungsversuche" als ungenügende Vorkehrungen gegen die Lawinengefahr (E. 4).

115 IV 199 () from 13. November 1989
Regeste: Art. 117 StGB; Art. 227 Ziff. 2 StGB; Verletzung der Sorgfaltspflicht; Kausalität. 1. Abgrenzung zwischen Handlung und Unterlassung (E. 2). 2. Der Bauingenieur, der trotz festgestellter Mängel an der Stahlaufhängung einer frei schwebenden Betondecke in einem Hallenbad (ein gebrochener Stahlbügel und braune Flecken auf anderen) und trotz Unklarheit über deren Ursache weder eine sorgfältige Untersuchung durch einen Fachmann (Stahlfachmann/Korrosionsexperte) veranlasst, noch die zuständigen Behörden informiert, sondern diesen bestätigt, die Aufhängungen seien kontrolliert worden und die Konstruktion befinde sich in einwandfreiem Zustand, verletzt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht (E. 4). 3. Kausalität. Auch beim Begehungsdelikt genügt, dass das Verhalten des Täters mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit die Ursache des - voraussehbaren und vermeidbaren - Erfolges (hier u.a. Einsturz der Decke, Tod von 12 Menschen) bildete (E. 5).

115 IV 239 () from 4. Dezember 1989
Regeste: Art. 26 Abs. 2 SVG; Art. 117 StGB; Vertrauensgrundsatz. Nur besondere Umstände können, wegen der gegenüber den in Art. 26 Abs. 2 SVG aufgezählten Personen gebotenen besonderen Vorsicht, ein allenfalls begrenztes Vertrauen in das verkehrsregelkonforme Verhalten dieser Strassenbenützer begründen.

116 IA 202 () from 11. September 1990
Regeste: Art. 4 BV, § 162 Abs. 1 Ziff. 2 StPO/ZH; Willkür, Verletzung des Anklagegrundsatzes. Nach § 162 Abs. 1 Ziff. 2 StPO/ZH muss aus der Anklageschrift auf alle Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, zumindest geschlossen werden können (ob sie ausdrücklich aufgeführt sein müssen, offengelassen; E. 2a). Umschreibt die Anklageschrift eine Garantenstellung aus Obhutspflicht und kann daraus die im Urteil angenommene Garantenstellung aus Ingerenz offensichtlich nicht abgeleitet werden, so ist es willkürlich, eine Verletzung des Anklagegrundsatzes zu verneinen (E. 2b).

116 IV 182 () from 30. November 1990
Regeste: Art. 18 Abs. 3, Art. 117 und Art. 237 Ziff. 2 StGB; fahrlässige Tötung, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs; Lawinenunglück. Sorgfaltspflichten der bei Lawinengefahr für das Schliessen einer öffentlichen Strasse Verantwortlichen (Dienstchef einer kantonalen Abteilung für Strassenunterhalt und Strassenmeister). Nach Verweigerung der Mittel für das Einrichten eines Lawinenbeobachtungs- und Sicherungsdienstes beschränkt sich die Sorgfaltspflicht auf das Erstellen eines einfachen Sicherheitsdispositivs (Instruktion der Kantoniere und Erkundigungen bei fachkundigen Informanten).

116 IV 306 () from 11. Dezember 1990
Regeste: Art. 117 StGB; Art. 3, Art. 71, Art. 80 und Art. 81 SSV; Verletzung der Sorgfaltspflicht durch mangelhafte Signalisation einer Baustelle, Kausalität. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Täter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, kann auf Verordnungen zurückgegriffen werden, die der Unfallverhütung und der Sicherheit im Strassenverkehr dienen; ein Verstoss gegen die in solchen Verordnungen enthaltenen Vorschriften lässt in der Regel auf eine Sorgfaltswidrigkeit schliessen (E. 1a; Bestätigung der Rechtsprechung). Sorgfaltspflichtverletzung bejaht bei einem Baustellenpolier, der bei der Signalisation einer Baugrube verschiedene Bestimmungen der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV) missachtet hat (E. 1b). Begriff der Kausalität (E. 2a; Zusammenfassung der Rechtsprechung). Der Entscheid darüber, ob bei Vornahme der gebotenen Handlung der Erfolg mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre, setzt die Feststellung aller erheblichen Tatsachen voraus (E. 2b). Von einer umfassenden Klärung des Sachverhalts entbindet auch nicht die Risikoerhöhungstheorie. Anwendungsbereich dieser Theorie (E. 2c).

116 IV 364 () from 19. Dezember 1990
Regeste: Vorsätzliches Fahren in angetrunkenem Zustand (Art. 91 Abs. 1 SVG), fahrlässige Widerhandlung gegen Art. 27 Abs. 1 Satz 2 VRV; Notstandshilfe (Art. 34 Ziff. 2 StGB). 1. Rechtfertigung einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt (Blutalkoholkonzentration von knapp 2 Gew.%o) durch Notstandshilfe? (E. 1). 2. Widerhandlungen gegen Verkehrsregeln im Rahmen einer Fahrt mit Rettungswillen können auch dann durch Notstandshilfe gerechtfertigt sein, wenn sie unbewusst fahrlässig begangen werden. Rechtfertigung in bezug auf das fahrlässige Nichtentfernen bzw. Belassen der "L"-Tafel (E. 2).

117 IV 415 () from 26. November 1991
Regeste: Art. 117 und 125 StGB. Verkehrssicherungspflicht der Bergbahn- und Skiliftunternehmen (Lawinenunglück bei der Pleus-Skipiste in Elm); Stellungnahme zur Kritik an BGE 115 IV 189 ff.

118 IV 130 () from 16. Januar 1992
Regeste: Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung (Lawinenunfall). Die sich aus dem Lawinenbulletin in Verbindung mit der Interpretationshilfe des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) ergebenden Verhaltensregeln sind als Massstab für die Sorgfalt eines Bergführers auf einer Skitour heranzuziehen (E. 3a). Bei mässiger örtlicher Lawinengefahr gebotene Vorsicht (E. 5). Kausalität (E. 6).

118 IV 277 () from 1. September 1992
Regeste: Art. 26 Abs. 1 SVG, Art. 117 StGB; Vertrauensgrundsatz. Grundlage und Inhalt des Vertrauensgrundsatzes (E. 4a, E. 4b). Der Wartepflichtige, der nach links in eine Hauptstrasse einbiegen will, braucht nicht damit zu rechnen, dass ein Vortrittsberechtigter mit weit übersetzter Geschwindigkeit herannaht, auch wenn ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen häufig sind. Auf Hauptstrassen ausserorts muss generell mit Geschwindigkeiten von über rund 90 km/h nicht gerechnet werden (E. 5a und E. 5b).

119 IV 280 () from 30. August 1993
Regeste: Art. 66, 66bis Abs. 1 StGB; Strafmilderung. Ist die Täterin durch die unmittelbaren Folgen ihrer Tat schwer betroffen und erscheint ein Verzicht auf Strafe nicht als angemessen, so ist die Strafe zu mildern (E. 1a). Schwere Betroffenheit einer Mutter von vier minderjährigen Kindern, die durch ein fehlerhaftes Überholmanöver den Tod ihres Ehemannes verschuldet hat (E. 2b). Art. 66bis, 68 Ziff. 1 und Art. 117 StGB; Art. 90 Ziff. 2 SVG. Art. 66bis StGB ist auch bei Idealkonkurrenz von fahrlässiger Tötung und einem SVG-Vergehen anwendbar (E. 2c).

120 IB 120 () from 7. Januar 1994
Regeste: Auslieferung an die Republik Slowenien. Anwendbarkeit des zwischen der Schweiz und Serbien am 28. November 1887 abgeschlossenen Auslieferungsvertrages in bezug auf die Republik Slowenien (E. 1). Das landesinterne Recht darf die Rechtshilfe- bzw. Auslieferungsvoraussetzungen gegenüber vorrangigem Vertragsrecht nicht erschweren, wohl aber erleichtern (E. 1a). Da beidseitige Strafbarkeit jedenfalls nach Art. 35 IRSG zu bejahen ist, kann im vorliegenden Fall offenbleiben, ob die Gegenstand des Ersuchens bildenden Straftaten auch von Art. I des Vertrages erfasst werden (E. 3b). Die vom Verfolgten geltend gemachten familiären und beruflichen Gründe stehen der verlangten Auslieferung nicht entgegen, ebensowenig der von ihm angerufene Grundsatz der Verhältnismässigkeit (E. 3c und d).

121 IV 10 () from 20. Februar 1995
Regeste: Art. 18 und 117 StGB; Art. 1 und 3 STEG; Sorgfaltspflicht des Verkäufers eines technischen Gerätes (Hebebühne). Der Verkäufer eines Produkts, dessen Gebrauch mit Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sein kann, handelt pflichtwidrig unvorsichtig, wenn er dieses nicht einer umfassenden Funktionskontrolle unterzieht und auf allenfalls versteckte Mängel prüft (E. 3a).

122 II 315 () from 15. März 1996
Regeste: Opferhilfegesetz (OHG), Beratung nach Art. 3 OHG. Die Verweigerung von Leistungen nach Art. 3 OHG unterliegt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1). In örtlicher Hinsicht setzt die Anwendung von Art. 3 OHG grundsätzlich voraus, dass die Hilfe in der Schweiz benötigt wird; bejaht bei juristischer Hilfe an im Ausland wohnhafte Angehörige (Art. 2 Abs. 2 OHG) zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen schweizerische Versicherungen des Opfers, das seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte (E. 2a). Die Annahme der Opfereigenschaft als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratung und Hilfen nach Art. 3 OHG erfordert nicht, dass die Tatbestandsmässigkeit und Rechtswidrigkeit einer Straftat bereits erstellt sind; es genügt, wenn dies in Frage kommt (E. 3d). Die Leistungen nach Art. 3 OHG können nicht wegen möglichen Selbstverschuldens des Opfers verweigert werden (E. 4b). Die Übernahme weiterer Kosten gemäss Art. 3 Abs. 4 Satz 2 OHG hängt davon ab, ob sie nach den persönlichen Verhältnissen des Opfers bzw. seiner Angehörigen "angezeigt" ist; daraus folgt eine über die reine Notwendigkeit hinausgehende, grosszügigere Betrachtungsweise (E. 4c).

122 IV 193 () from 10. Juli 1996
Regeste: Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung; Verkehrssicherungspflicht von Skipisten (Geländemulde auf Nebenfläche). Für Piste und Pistenrand einerseits sowie für Nebenflächen andererseits bestehen unterschiedliche Verkehrssicherungspflichten. Vor besonderen oder aussergewöhnlichen Gefahren auf Nebenflächen müssen die Skifahrer durch eine unmissverständliche Signalisation gewarnt werden, die sicherstellt, dass sie wissen, wo die offiziellen, gesicherten Pisten verlaufen (Bestätigung der Rechtsprechung).

122 IV 225 () from 4. Juni 1996
Regeste: Art. 117 und Art. 18 Abs. 3 StGB, Art. 31 Abs. 1 SVG, Art. 3 Abs. 1 VRV; fahrlässige Tötung, Sorgfaltspflicht, Aufmerksamkeit im Strassenverkehr. Hat der Fahrzeugführer sein Augenmerk im wesentlichen auf bestimmte Stellen zu richten, so kann ihm für andere eine geringere Aufmerksamkeit zugebilligt werden (E. 2b, Bestätigung der Rechtsprechung). Wer am Steuer eines Sattelschleppers aus einem Stopsack heraus eine Strasse geradeaus überqueren will, muss seine Aufmerksamkeit in erster Linie dem vortrittsberechtigten Querverkehr zuwenden. Er ist nicht verpflichtet, danach Ausschau zu halten, ob sich allenfalls ein Mofafahrer in krasser Verletzung der Verkehrsregeln in den Verkehr einfüge (E. 2c).

122 IV 303 () from 26. September 1996
Regeste: Art. 18 Abs. 3 und Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung, Sorgfaltspflicht des Lehrers auf einer Bergwanderung. Pflichten des Primarlehrers einer sechsten Klasse auf einem teilweise schneebedeckten Bergwanderweg in felsdurchsetztem Gelände; besonders im Hinblick auf das Traversieren eines abschüssigen Schneefeldes.

124 IV 49 () from 5. Dezember 1997
Regeste: Art. 60 Abs. 2 OR, Art. 72 Ziff. 2 Abs. 1 StGB; Unterbrechung der zivilrechtlichen Verjährung. Hat sich der Geschädigte im Strafprozess als Prozesspartei konstituiert, bewirkt die Unterbrechung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung auch die Unterbrechung der Verjährung für die Zivilforderung (E. 4).

125 IV 9 () from 1. Dezember 1998
Regeste: Art. 117 StGB und Art. 237 Ziff. 2 StGB; Verkehrssicherungspflicht der Bergbahn- oder Skiliftunternehmen. Der Verantwortliche eines Bergbahn- oder Skiliftunternehmens ist verpflichtet, ein ausreichendes Sicherheitsdispositiv aufzustellen, welches verhindert, dass sich auf den Pisten Lawinenunfälle ereignen. Aufzählung einiger Elemente, die zu einem solchen Dispositiv gehören.

128 IV 188 () from 23. Mai 2002
Regeste: Art. 270 lit. e Ziff. 1 BStP; Legitimation des Opfers zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde; Zivilforderungen. Das Opfer, dem einzig eine öffentlich-rechtliche Forderung gegen eine für das schädigende Verhalten ihrer Angestellten verantwortliche juristische Person des öffentlichen Rechts zusteht, ist nicht zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde legitimiert (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung).

129 IV 119 () from 23. Dezember 2002
Regeste: Art. 125 StGB; Sorgfaltspflichtverletzung. Unterscheidung zwischen Begehungs- und Unterlassungsdelikt (E. 2.2). Der Direktor einer Firma, die Kontakte zwischen Sportveranstaltern und potentiellen Kunden vermittelt und entsprechende sportliche Aktivitäten organisiert, verletzt seine Sorgfaltspflicht, wenn er einen Sportveranstalter empfiehlt, der nicht über die notwendigen amtlichen Bewilligungen verfügt (E. 2.3 und 2.4).

129 IV 282 () from 26. Mai 2003
Regeste: Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 4 Abs. 3 und Art. 29 Abs. 2 VRV; Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern im Strassenverkehr. Die vom Fahrzeuglenker auf Grund von Art. 26 Abs. 2 SVG gegenüber einem Kind aufzubringende erhöhte Sorgfalt (Misstrauensgrundsatz) ist auch zu beachten, wenn es von einer erwachsenen Person begleitet wird. Der Lenker darf auf korrektes Verhalten nur vertrauen, wenn die Begleitperson das Kind, das eine Strasse überqueren will, erkennbar an der Hand oder in anderer Weise fest hält (E. 2 und 3).

131 IV 183 () from 26. August 2005
Regeste: Art. 8 OHG; Einstellungsbeschluss; Opferrechte im Strafverfahren. Art. 8 Abs. 1 lit. a OHG räumt dem Opfer weder ein allgemeines Recht ein, sich am Strafverfahren zu beteiligen, noch das Recht, Zivilansprüche bereits in der Strafuntersuchung geltend zu machen (E. 2). Art. 8 Abs. 1 lit. b OHG gewährleistet das Recht des Opfers, einen Einstellungsbeschluss durch ein Gericht überprüfen zu lassen (E. 3.2).

133 IV 9 () from 21. Januar 2007
Regeste: Eventualvorsatz (Art. 18 Abs. 2 StGB) bei Strassenverkehrsunfall mit Verletzungs- und Todesfolgen. Eventualvorsatz hinsichtlich der Todes- und Verletzungsfolgen unter den gegebenen konkreten Umständen verneint im Fall eines Fahrzeuglenkers, der auf einem gerade verlaufenden und übersichtlichen Streckenabschnitt ausserorts seine Geschwindigkeit beschleunigte, als ihn ein anderer Fahrzeuglenker überholen wollte, welcher seinerseits trotz des nahenden Gegenverkehrs sein Überholmanöver nicht abbrach, sondern seine Geschwindigkeit ebenfalls erhöhte, so dass es schliesslich zur Frontalkollision zwischen dem überholenden und dem entgegenkommenden Fahrzeug mit Todes- und Verletzungsfolgen kam (E. 4).

134 IV 175 (6B_646/2007) from 24. April 2008
Regeste: a Art. 117 StGB; Art. 53 ff. HMG. Tödlich verlaufener Einsatz eines Krebsmedikaments. Die strafrechtlichen Sorgfaltspflichten bei einem experimentellen Einsatz eines Medikaments richten sich nach den Bestimmungen über klinische Versuche mit Heilmitteln (Art. 53 ff. HMG). Die Vorschriften sind jedoch nur auf systematische Forschungsuntersuchungen und nicht auch auf individuelle Heilversuche anwendbar (E. 3).

134 IV 255 (6B_202/2007) from 13. Mai 2008
Regeste: Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 StGB); Begehung durch Unterlassen aufgrund der Schaffung einer Gefahr (Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB); Fahrlässigkeit (Art. 12 Abs. 3 StGB); Begriff des öffentlichen Verkehrs; Kausalität bei Unterlassungen. Tatbestandselemente der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (E. 4.1). Auch wenn die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit durch gesetzliche oder von Verwaltungsbehörden oder Verbänden erlassene Sicherheitsvorschriften geregelt ist, findet das allgemeine Prinzip weiterhin Anwendung, wonach derjenige, der ein Risiko schafft, dessen Verwirklichung zu verhindern hat. Daher hat der Beamte, der ein Risiko geschaffen hat, die angesichts der Umstände notwendigen Vorkehren zu treffen. Er hat vorhersehbare Schäden auch zu verhindern, wenn ihn die einschlägigen Vorschriften nicht zum Handeln anhalten (E. 4.2.1 und 4.2.2). Wer nach der Schaffung einer Gefahr im Sinne von Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB passiv bleibt, begeht dadurch eine Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 12 Abs. 3 StGB, sofern sein Nichthandeln, nicht aus einer Hinnahme der vorhersehbaren Konsequenzen der vorangehenden Handlung, sondern aus einer Unaufmerksamkeit oder aus einem vorwerfbaren Mangel an Anstrengung resultiert (E. 4.2.3). Die öffentlichen Gewässer im Sinne des BSG sind öffentliche Verkehrswege im Sinne von Art. 237 StGB (E. 4.3.1). Kausalität zwischen einer Unterlassung und der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (E. 4.4).

134 IV 297 (6B_627/2007, 6B_629/2007) from 11. August 2008
Regeste: Verfolgungsverjährung; Beginn der Verjährung; Art. 71 aStGB, Art. 98 lit. a StGB. Für den Verjährungsbeginn ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf den Zeitpunkt der Tathandlung und nicht auf denjenigen des Erfolgseintritts der Straftat abzustellen (E. 4.1 und 4.2) mit der Konsequenz, dass Straftaten verjährt sein können, bevor der Erfolg eingetreten ist (E. 4.3). Dieses Ergebnis hält auch vor den Grundrechtsgarantien stand (E. 4.3.5).

136 IV 76 (6B_1038/2009) from 27. April 2010
Regeste: Fahrlässige Tötung und Gefährdung des Lebens, Konkurrenz; Art. 117, 129 und 49 Abs. 1 StGB. Wer skrupellos das Leben einer Person direktvorsätzlich gefährdet, welche in der Folge stirbt, ist sowohl wegen Gefährdung des Lebens als auch wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen, wenn er voraussieht, dass das Opfer sterben kann und er aus pflichtwidriger Unvorsicht auf den Nichteintritt des Todes vertraut. Die fahrlässige Tötung gilt das Unrecht der Gefährdung des Lebens nicht ab (E. 2.7).

137 III 481 (4A_325/2011) from 11. Oktober 2011
Regeste: Schadenersatzklage aus einem durch ein Fahrzeug verursachten Unfall; längere strafrechtliche Verjährung (Art. 83 Abs. 1 SVG und Art. 60 Abs. 2 OR). Hat sich der Inhalt der strafrechtlichen Bestimmungen seit dem Unfall geändert, bestimmt sich nach den strafrechtlichen Regeln, auf welche Version abzustellen ist, um die Dauer der im Zivilrecht anwendbaren längeren strafrechtlichen Verjährung festzusetzen (E. 2).

137 IV 105 (6B_592/2010) from 17. März 2011
Regeste: Art. 54 StGB; Umfang der Strafbefreiung, wenn der Täter mehrere Delikte verübt hat. Fall eines Autofahrers, der mangels angepasster Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse fahrlässig den Tod seines besten Freundes verursachte und auf der Unfallfahrt weitere Delikte verübte. Gelangt Art. 54 StGB zur Anwendung, ist allein die Tathandlung massgebend, die unmittelbar zur Beeinträchtigung des Täters führt. Die Umstände, dass dieser unter dem Einfluss von Marihuana, ohne Tragen des Sicherheitsgurtes und mit Reifen ohne genügende Profiltiefe fuhr, haben keinen offensichtlich direkten Zusammenhang zur fahrlässigen Tötung und zur schweren Betroffenheit. Diese Delikte fallen nicht unter Art. 54 StGB (E. 2.3.4).

138 IV 124 (6B_518/2011) from 14. Mai 2012
Regeste: Art. 117 und 237 Ziff. 2 StGB; fahrlässige Tötung; fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs; Lawinenniedergang. Verkehrssicherungspflicht des Pisten- und Rettungschefs in einem Skigebiet. Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei der Beurteilung der Lawinengefahr im Hinblick auf die Sperrung von Skipisten (E. 4.4).

140 II 7 (1C_135/2013) from 16. Dezember 2013
Regeste: Art. 2 Abs. 1 aOHG, Art. 117 StGB; Opferhilfe, fahrlässige Tötung. Fall eines Mannes, der Anfang der 1970er Jahre als Jugendlicher während den Schulferien in einem Betrieb arbeitete, dabei Asbeststaub ausgesetzt war und als Folge davon 2007 starb. Fahrlässige Tötung durch die Betriebsverantwortlichen und damit Opferstellung bejaht (E. 3).

141 IV 249 (6B_1122/2014) from 29. Juni 2015
Regeste: Art. 11 und 117 StGB; fahrlässige Tötung; unechtes Unterlassungsdelikt; Garantenstellung aus Vertrag. Voraussetzungen einer Garantenpflicht im Allgemeinen. Unterscheidung zwischen Obhuts- und Überwachungspflichten (E. 1.1). Eine Garantenstellung aus Vertrag entsteht nicht schon durch die Vereinbarung als solche, sondern erst durch die faktische Übernahme der Stellung (E. 1.4.1).

143 IV 138 (6B_164/2016) from 14. März 2017
Regeste: Art. 117 StGB; Art. 35 SVG; Art. 42 Abs. 3 VRV; Art. 36 Abs. 1 SVG; fahrlässige Tötung, Sorgfaltspflichtverletzung; Rechtsvorbeifahren an einer Motorfahrzeugkolonne; Einspuren. Nach Art. 42 Abs. 3 VRV dürfen Radfahrer an einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist. In einer sich bewegenden Kolonne ist das Rechtsvorbeifahren an einem Fahrzeug mit eingeschalteter rechter Richtungsanzeige unzulässig (E. 2.2.1). Nach Art. 36 Abs. 1 SVG hat sich an den rechten Strassenrand zu halten, wer rechts abbiegen will. Es ist nicht erforderlich, derart rechts zu fahren, dass ein Vorbeikommen an der rechten Seite unmöglich ist. Es genügt, wenn der Abstand derart ist, dass vernünftigerweise nicht mehr damit gerechnet werden muss (E. 2.2.3).

146 IV 76 (6B_307/2019) from 13. November 2019
Regeste: a Art. 110 Abs. 1 StGB; Art. 118, 121 Abs. 1 und 382 Abs. 1 StPO; Legitimation der Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person zur Anfechtung einer Verfahrenseinstellung. Die Angehörigen der verstorbenen geschädigten Person, die sich im Vorverfahren rechtsgültig als Privatklägerschaft konstituiert haben, können über ein rechtlich geschütztes Interesse im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO an der Aufhebung einer Verfahrenseinstellung verfügen (E. 2).

146 IV 114 (6B_1311/2019) from 5. März 2020
Regeste: Art. 116 StGB; Kindstötung. Tötet eine Mutter ihr Kind nach der Geburt, setzt der privilegierende Tatbestand der Kindstötung voraus, dass sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges handelte, welcher bis zur Nachgeburt unwiderlegbar vermutet wird. Die Erwähnung im Gesetz dieser zwei Zeitabschnitte (Geburt und einige Zeit danach) bedeutet nicht, dass sich diese unterscheiden. Sie erfassen den gleichen Zustand. Es stellt sich daher die Frage, wann dieser Zustand endet. Ob der Einfluss des Geburtsvorganges im Tatzeitpunkt weiter bestand, ist eine Tatfrage, welche den Geltungsbereich des Gutachtens betrifft. Ist der Weiterbestand erstellt, wird der Einfluss von Gesetzes wegen vermutet. Diese Rechtsfrage entzieht sich einer Beweiswürdigung (E. 2).

146 IV 145 (1B_103/2019) from 10. Januar 2020
Regeste: Art. 352 StPO, Art. 42 Abs. 4 StGB; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden