Codice penale svizzero

del 21 dicembre 1937 (Stato 22 novembre 2022)


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Art. 141

Sot­tra­zio­ne di una co­sa mo­bi­le

 

Chiun­que, sen­za in­ten­zio­ne di ap­pro­priar­se­ne, sot­trae una co­sa mo­bi­le al le­git­ti­mo de­ten­to­re cau­san­do­gli un pre­giu­di­zio con­si­de­re­vo­le è pu­ni­to, a que­re­la di par­te, con una pe­na de­ten­ti­va si­no a tre an­ni o con una pe­na pe­cu­nia­ria.

BGE

85 IV 189 () from 27. Oktober 1959
Regeste: Nichtanzeigen eines Fundes. Art. 332 StGB. - Irrige Vorstellung über den Sachverhalt. Art. 19 StGB. 1. Die Übertretung nach Art. 332 StGB kommt nur in Frage, wenn nicht das Vergehen des Art. 141 StGB (Fundunterschlagung) begangen worden ist, oder wenn der Täter mangels Strafantrages nicht wegen dieses Vergehens verfolgt werden kann (Erw. 1). 2. Der Nichtanzeige eines Fundes (Art. 332 StGB) macht sich nur schuldig, wer vorsätzlich den Fund einer verlorenen (Art. 720 ZGB) oder das Vorfinden einer gemäss Art. 725 Abs. 1 ZGB in seinen Gewahrsam gelangten Sache nicht anzeigt (in Missachtung von Art. 720 Abs. 2/725 Abs. 1 ZGB). - Nimmt der Finder irrigerweise an, die Sache sei vom Eigentümer aufgegeben worden und daher herrenlos, so liegt vorsätzliche und damit strafbare Übertretung nicht vor (Art. 19 StGB) (Erw. 2).

87 IV 115 () from 28. November 1961
Regeste: Art. 141 StGB. Die Anwendung dieser Bestimmung ist nicht auf die Aneignung körperlicher Sachen beschränkt. Der Unterschlagung macht sich auch schuldig, wer in Bereicherungsabsicht über ein Bankguthaben verfügt, das, wie er weiss, seinem Konto irrtümlich gutgeschrieben wurde.

98 IV 241 () from 26. Oktober 1972
Regeste: Art. 28 Abs. 1 und Art. 141 Abs. 4 StGB; Strafantrag bei Unterschlagung. Derjenige, welchem der Besitz der Urkunde eines auf seinen Namen lautenden Checks nicht übertragen wird, ist nicht zur Stellung des Strafantrages wegen Unterschlagung berechtigt.

110 IV 12 () from 21. August 1984
Regeste: Art. 137 Ziff. 1 StGB. Wer sich an einer Tankstelle mit zentraler Kasse Benzin einfüllen lässt, diesen Bezug der Kassiererin nicht meldet und ohne Bezahlung des Kaufpreises wegfährt, um sich dadurch unrechtmässig zu bereichern, macht sich des Diebstahls schuldig.

111 II 447 () from 26. November 1985
Regeste: Gesetzliche Ausschliessung der Verrechnung (Art. 125 Ziff. 1 OR). 1. Begriff der böswillig vorenthaltenen Sachen i.S. von Art. 125 Ziff. 1 OR (Präzisierung der Rechtsprechung). 2. Es gereicht der Bank nicht notwendigerweise zum Vorwurf, wenn sie, obwohl sie selbst den Bankgirovertrag aufgelöst hat, fortfährt, dem Konto ihrer ehemaligen Kundin durch Dritte zu deren Gunsten einbezahlte Beträge gutzuschreiben, und sich dann weigert, diese Beträge der Begünstigten zukommen zu lassen, indem sie das Guthaben mit einer Forderung verrechnet, die ihr aus einem der ehemaligen Kundin vor Abbruch der geschäftlichen Beziehungen gewährten Darlehen zusteht.

116 IV 134 () from 2. März 1990
Regeste: Art. 141 StGB. Die Anwendung dieser Bestimmung ist nicht auf die Aneignung körperlicher Sachen beschränkt. Der Unterschlagung macht sich auch schuldig, wer in der Absicht unrechtmässiger Bereicherung über ein Guthaben verfügt, das, wie er weiss, seinem Konto irrtümlich gutgeschrieben wurde (Bestätigung von BGE 87 IV 115).

117 IV 475 () from 24. Oktober 1991
Regeste: Art. 18 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 24 lit. f und 25 MSchG; Art. 13 lit. b aUWG; Strafbarkeit des Täters nach dem aUWG bei Verjährung der Widerhandlung gegen das MSchG. Art. 18 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 24 lit. f und 25 MSchG ist gegenüber Art. 13 lit. b aUWG lex specialis (E. 1). Nach Eintritt der Verjährung in bezug auf die Widerhandlung gegen das MSchG kann der Täter nach dem aUWG bestraft werden, wobei die mildere Strafe gemäss MSchG nicht überschritten werden darf (E. 3).

121 IV 258 () from 25. September 1995
Regeste: Art. 28 Abs. 1 StGB, Art. 141 aStGB und Art. 141bis nStGB; "Forderungsunterschlagung", Strafantragsrecht. Bei der "Forderungsunterschlagung" ist als Verletzter anzusehen und deshalb zum Strafantrag berechtigt, wer durch die Tat unmittelbar am Vermögen geschädigt worden ist. Strafantragsrecht der Bank bejaht, die ein Mitverschulden bei der Fehlüberweisung anerkannt und sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet hat, die Hälfte des Schadens zu tragen (E. 2c).

129 IV 223 () from 19. Juni 2003
Regeste: Unrechtmässige Aneignung fremder beweglicher Sachen mit geringem Vermögenswert ohne Bereicherungsabsicht (Art. 137 Ziff. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB). Wer Lebensmittel in die Tasche steckt, um sie entgegen den Weisungen der Arbeitgeberin nach Hause mitzunehmen, erfüllt den Tatbestand der unrechtmässigen Aneignung ohne Bereicherungsabsicht (E. 6). Unerheblich ist, dass es der Arbeitnehmerin erlaubt gewesen wäre, aus diesen Lebensmitteln am Arbeitsplatz eine Mahlzeit zuzubereiten und einzunehmen (E. 7).

 

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