Codice penale svizzero

del 21 dicembre 1937 (Stato 22 novembre 2022)


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Art. 88

c. Suc­ces­so del pe­rio­do di pro­va

 

Se il li­be­ra­to con­di­zio­nal­men­te ha su­pe­ra­to con suc­ces­so il pe­rio­do di pro­va, la li­be­ra­zio­ne di­ven­ta de­fi­ni­ti­va.


BGE

100 IV 17 () from 3. Juli 1974
Regeste: Art. 98 Abs. 4 StGB. Diese Bestimmung ist nicht schematisch anzuwenden, sobald die zeitliche Voraussetzung erfüllt ist. Vielmehr prüft der Richter, ob das Verhalten des fehlbaren Jugendlichen während des Jahres nach der Tat den Schluss auf eine innere Umkehr rechtfertige und jener keiner strafrechtlichen Sanktion bedürfe, wobei Art und Schwere der Tat sowie die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen zu berücksichtigen sind.

142 IV 56 (6B_513/2015) from 4. Februar 2016
Regeste: Lebenslängliche Freiheitsstrafe, Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 StGB); Verhältnis. Die Verwahrung im Sinne von Art. 64 Abs. 1 StGB ist auch bei Ausfällung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe anzuordnen, wenn die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (E. 2).

 

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