Codice penale svizzero


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Art. 77

Ese­cu­zio­ne or­di­na­ria

 

Di re­go­la, il de­te­nu­to tra­scor­re nel pe­ni­ten­zia­rio il tem­po di la­vo­ro e di ri­po­so e il tem­po li­be­ro.

BGE

148 IV 292 (6B_78/2022) from 8. Juni 2022
Regeste: Arbeitsexternat (Art. 77a StGB). Ein zu einer Freiheitsstrafe Verurteilter, der längere Zeit in Untersuchungshaft verbracht hat, kann seine (Rest-)Strafe direkt in der Form des Arbeitsexternats vollziehen, wenn er die in Art. 77a Abs. 1 StGB genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Zeitpunkt des Entscheids über die Anordnung des Arbeitsexternats muss er sich nicht notwendigerweise im Freiheitsentzug befinden (E. 2.5.2).

150 IV 277 (7B_261/2023) from 18. März 2024
Regeste: Art. 79b Abs. 1 lit. a StGB; elektronische Überwachung; Bemessung der Maximalstrafe bei teilbedingten Freiheitsstrafen. Für die Bemessung der Maximaldauer von 12 Monaten für den Vollzug einer Freiheitsstrafe in der Form der elektronischen Überwachung (Art. 79b Abs. 1 lit. a StGB) ist der unbedingt vollziehbare Teil der ausgesprochenen teilbedingten Freiheitsstrafe massgebend (Änderung der Rechtsprechung; E. 2).

 

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