Codice di diritto processuale civile svizzero
(Codice di procedura civile, CPC)


Open article in different language:  DE  |  FR  |  EN
Art. 17 Proroga di foro

1 Sal­vo che la leg­ge di­spon­ga al­tri­men­ti, le par­ti pos­so­no pat­tui­re il fo­ro per una con­tro­ver­sia esi­sten­te o fu­tu­ra in ma­te­ria di pre­te­se de­ri­van­ti da un de­ter­mi­na­to rap­por­to giu­ri­di­co. Sal­va di­ver­sa sti­pu­la­zio­ne, l’azio­ne può es­se­re pro­po­sta sol­tan­to al fo­ro pat­tui­to.

2 Il pat­to de­ve es­se­re sti­pu­la­to per scrit­to o in un’al­tra for­ma che con­sen­ta la pro­va per te­sto.

BGE

138 III 471 (4A_66/2012) from 29. Mai 2012
Regeste: a Handelsgericht, Ausnahme vom Grundsatz der "double instance cantonale" (Art. 75 Abs. 1 und 2 lit. b BGG; Art. 6 ZPO). Zulässigkeit der direkten Beschwerde gegen Entscheide eines Fachgerichts für handelsrechtliche Streitigkeiten (E. 1).

142 III 623 (4A_242/2016) from 5. Oktober 2016
Regeste: Art. 6 ZPO; Vereinbarungen betreffend die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Im Anwendungsbereich des Klägerwahlrechts gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO kann die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht vorgängig vereinbart werden (E. 2).

147 III 153 (4A_343/2020) from 9. Februar 2021
Regeste: Art. 17 Abs. 1 ZPO; Gerichtsstandsvereinbarung, Culpa in contrahendo. Grundsätze der Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung (E. 5). Unmöglichkeit, den tatsächlichen übereinstimmenden Parteiwillen festzustellen (E. 6). Objektivierte Auslegung der von den Parteien abgeschlossenen Gerichtsstandsvereinbarungen. Eine Gerichtsstandsvereinbarung, die alle Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen der Parteien erfasst, ist unwirksam. Beschränkt sich eine Gerichtsstandsklausel in einem gekündigten Vertrag hingegen auf Auseinandersetzungen über dessen Zustandekommen und Auflösung sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, so bezieht sie sich nicht auch auf Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nichtzustandekommen eines neuen Vertrags (E. 7).

149 III 71 (4A_120/2022) from 23. November 2022
Regeste: Art. 23 LugÜ; Gerichtsstandsvereinbarung, Bindungswirkung gegenüber Dritten, echter Vertrag zu Gunsten Dritter. Regeln betreffend die Bindung eines Dritten an die Gerichtsstandsvereinbarung lassen sich Art. 23 LugÜ nicht entnehmen. Dafür ist auf das nationale Recht zurückzugreifen. Der Dritte erwirbt bei einem echten Vertrag zu Gunsten Dritter den Anspruch in der Regel so, wie ihn die Vertragsparteien ausgestaltet haben. Entsprechend können diese vorsehen, dass der Dritte die zu seinen Gunsten begründete Forderung einzig vor dem vertraglich vereinbarten Forum einklagen kann (E. 4).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden