Codice di diritto processuale civile svizzero
(Codice di procedura civile, CPC)


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Art. 18 Costituzione in giudizio del convenuto

Sal­vo che la leg­ge di­spon­ga al­tri­men­ti, il giu­di­ce adi­to è com­pe­ten­te dal mo­men­to in cui il con­ve­nu­to si espri­me nel me­ri­to sen­za sol­le­va­re l’ec­ce­zio­ne d’in­com­pe­ten­za.

BGE

149 V 195 (9C_474/2022) from 5. Juni 2023
Regeste: Art. 89 Abs. 2 KVG; die örtliche Zuständigkeit des kantonalen Schiedsgerichts bei in verschiedenen Kantonen praktizierenden Leistungserbringern. Örtlich zuständig nach der Alternativanknüpfung von Art. 89 Abs. 2 KVG (Ort der ständigen Einrichtung) ist das Schiedsgericht desjenigen Kantons, in dem die Arztperson - unter Berücksichtigung ihrer gesamten Praxis - schwerpunktmässig tätig ist. Praktiziert diese an Arbeitsorten in zwei oder mehr Kantonen, bedarf dies einer Gewichtung der jeweiligen Tätigkeiten. Für eine solche Gewichtung dürfen an die klagende Partei keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (E. 4 und 4.1).

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