Code de procédure civile
(CPC)


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Art. 49 Demande de récusation

1 La partie qui en­tend ob­tenir la ré­cus­a­tion d’un ma­gis­trat ou d’un fonc­tion­naire ju­di­ci­aire la de­mande au tribunal aus­sitôt qu’elle a eu con­nais­sance du mo­tif de ré­cus­a­tion. Elle doit rendre vraisemblables les faits qui motivent sa de­mande.

2 Le ma­gis­trat ou le fonc­tion­naire ju­di­ci­aire con­cerné se pro­nonce sur la de­mande de ré­cus­a­tion.

BGE

139 III 120 (4A_425/2012) from 26. Februar 2013
Regeste: Anschein der Befangenheit eines beisitzenden Richters (Art. 47 ZPO, Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK); Entdeckung eines Ablehnungsgrundes nach Abschluss des Verfahrens (Art. 51 Abs. 3 und Art. 328 Abs. 1 ZPO). Ein Rechtsanwalt, der die Funktion eines beisitzenden Richters in einer Berufungsinstanz in Mietsachen bekleidet, erscheint objektiv als befangen, wenn er in einem anderen hängigen Verfahren die Gegenpartei einer der vor dieser Instanz prozessierenden Parteien vertritt (E. 3.2). Prozessrechtliche Folgen der Entdeckung eines Ausstandsgrundes nach der Mitteilung des kantonalen Entscheides, aber vor Ablauf der Rechtsmittelfrist (E. 3.1).

139 III 466 (5A_544/2013, 5A_545/2013) from 28. Oktober 2013
Regeste: Art. 51 Abs. 3 ZPO; Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens. Wird ein Ausstandsgrund während der noch laufenden Frist zur Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) entdeckt, so ist dieser mit Beschwerde und nicht mit Revision geltend zu machen. Die Novenregelung von Art. 326 ZPO steht dem nicht entgegen (E. 3.4).

147 III 89 (4A_243/2020) from 5. November 2020
Regeste: Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 47 ZPO; Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Richters. Zusammenstellung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (E. 4). Prüfung der Befangenheit eines nebenamtlichen Bundespatentrichters bei administrativen Tätigkeiten (Vertretung gegenüber dem nationalen Patentamt) seiner Anwaltskanzlei (E. 5 und 6).

149 I 153 (1B_10/2023) from 6. April 2023
Regeste: Art. 81 Abs. 1 BGG, Art. 56 ff. StPO; Recht auf Teilnahme am Ausstandsverfahren. Eine Partei ist in ihrem Anspruch auf das verfassungsmässige Gericht beeinträchtigt, wenn das eine Richterin oder einen Richter betreffende Ausstandsgesuch eines andern Prozessbeteiligten ohne stichhaltigen Grund gutgeheissen wird. Ihr ist deshalb vorgängig das rechtliche Gehör zu gewähren (E. 1 und 2).

150 I 68 (4A_299/2023) from 1. September 2023
Regeste: Art. 30 Abs. 1 BV; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der inneren richterlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien; verspätete Geltendmachung; Ausstand von Amtes wegen bei offensichtlicher Befangenheit. Die verspätete Geltendmachung eines Ausstandsgesuchs tritt in den Hintergrund, wenn die Umstände, die den Anschein der Befangenheit bewirken, derart offensichtlich sind, dass der Richter von sich aus hätte in den Ausstand treten müssen. Offensichtlichkeit unter den vorliegenden Umständen verneint: Der leitende Gerichtsschreiber und (nebenamtliche) Ersatzrichter am Bezirksgericht Winterthur brauchte im Nachgang zu BGE 149 I 14 in einem hängigen Zivilverfahren nicht sofort von sich aus in den Ausstand zu treten (E. 4).

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