Codice penale militare

del 13 giugno 1927 (Stato 1° luglio 2021)


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Art. 233356
 

356 Abro­ga­to dal n. III del­la LF del 21 mar. 2003, con ef­fet­to dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3389; FF 1999 1669).

BGE

97 I 143 () from 17. März 1971
Regeste: Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Voraussetzungen, unter denen der vor einem Militärgericht Angeklagte das Bundesgericht anrufen kann. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1 und 2). Tragweite von Art. 2 Ziff. 4 MStG, wonach Dienstpflichtige ausserhalb des Dienstes "mit Bezug auf ihre militärische Stellung" dem Militärstrafrecht unterstehen. Anwendung dieser Bestimmung auf Ehrverletzungen, die einem Soldaten deshalb vorgeworfen werden, weil er kurz nach der Entlassung aus dem Wiederholungskurs einen Zeitungsartikel veröffentlicht und darin dienstliche Vorkommnisse sowie seinen Regimentskommandanten kritisiert hat (Erw. 2-4).

 

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