Code de procédure pénale suisse
(Code de procédure pénale, CPP)


Open article in different language:  DE  |  IT  |  EN
Art. 282 Conditions

1 Le min­istère pub­lic et, pendant l’in­vest­ig­a­tion poli­cière, la po­lice peuvent ob­serv­er secrète­ment des per­sonnes et des choses dans des lieux lib­re­ment ac­cess­ibles et ef­fec­tuer des en­re­gis­tre­ments au­dio et vidéo aux con­di­tions suivantes:

a.
ils dis­posent d’in­dices con­crets lais­sant présumer que des crimes ou des dél­its ont été com­mis;
b.
d’autres formes d’in­vest­ig­a­tions n’auraient aucune chance d’aboutir ou seraient ex­cess­ive­ment dif­fi­ciles.

2 La pour­suite d’une ob­ser­va­tion or­don­née par la po­lice au-delà d’un mois est sou­mise à l’autor­isa­tion du min­istère pub­lic.

BGE

147 IV 471 (6B_536/2020) from 23. Juni 2021
Regeste: Art. 2 Abs. 2 StGB; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4). Bussen und Geldstrafen sind keine gleichartigen Strafen. Bei einem übergangsrechtlichen Wechsel von einer Übertretung zu einem Vergehen oder umgekehrt stellt die Übertretungsbusse unabhängig von der Strafvollzugsmodalität und der Höhe des Betrags die mildere Sanktion dar als die Geldstrafe (E. 5).

148 IV 82 (1B_404/2021) from 19. Oktober 2021
Regeste: Art. 298a ff. StPO; Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid über die Verwertbarkeit von Beweisen, die im Rahmen einer angeblich rechtswidrigen verdeckten Fahndung erhoben wurden. Gesetzliche Regelung und Definition der verdeckten Fahndung, der Observation und der verdeckten Ermittlung gemäss StPO (E. 5.1). Mangels einer lex specialis zur Behandlung von Beweismitteln, die im Rahmen einer rechtswidrigen verdeckten Fahndung bzw. rechtswidrigen Observation erhoben wurden, sind diesbezüglich die allgemeinen Bestimmungen zur Erhebung und Verwertbarkeit von Beweisen anwendbar (E. 5.3). Da die in diesem Zusammenhang erhobenen Beweise laut angefochtenem Entscheid weder zurückgegeben noch sofort vernichtet werden sollen, droht kein nicht wieder gutzumachender Nachteil (E. 5.4).

150 IV 308 (7B_6/2024) from 6. Mai 2024
Regeste: Art. 140, 141, 285a ff. StPO; verdeckte Ermittlung und Territorialitätsprinzip. Im Rahmen einer durch das Zwangsmassnahmengericht rechtsgültig genehmigten verdeckten Ermittlung (gestützt auf Art. 285a ff. StPO; E. 2.3) stellt das Versenden von Nachrichten per Mobiltelefon durch schweizerische verdeckte Ermittler, die sich in der Schweiz befinden, an einen Dritten, der sich a priori im Ausland aufzuhalten scheint, keine amtliche Handlung dar, die verbindliche Wirkungen auf dem Gebiet eines anderen Staates entfalten würde (zu diesem Begriff E. 2.4.2 und 2.4.3). Die verdeckte Ermittlung verstösst daher aufgrund des Einsatzortes und der Vorgehensweise der verdeckten Ermittler im vorliegenden Fall nicht gegen das Territorialitätsprinzip (E. 2.7 und 2.8).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden