Verordnung
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Art. 10 Ausschuss Informatiksicherheit
1 Der Ausschuss Informatiksicherheit (A-IS) setzt sich aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC8), den Informatiksicherheitsbeauftragten der Departemente und der Bundeskanzlei sowie der oder dem Informatiksicherheitsbeauftragten der Standarddienste der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zusammen. 2 Fallweise können weitere Personen beratend beigezogen werden. 3 Die Vertreterin oder der Vertreter des NCSC hat den Vorsitz. 4 Der A-IS fungiert als Konsultativorgan für das NCSC betreffend Informatiksicherheitsfragen in der Bundesverwaltung. 8 National Cyber Security Centre |