Verordnung
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Art. 14b Schutzbedarfsanalyse
1 Die Verwaltungseinheiten stellen sicher, dass alle Informatikschutzobjekte über eine aktuelle Schutzbedarfsanalyse verfügen. Bei IT-Projekten müssen sie die Schutzbedarfsanalyse vor der Projektfreigabe durchführen. 2 In der Schutzbedarfsanalyse beurteilen sie die Aspekte der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit, der Integrität, der Nachvollziehbarkeit und der Gefährdung durch nachrichtendienstliche Ausspähung. |