Verordnung
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Art. 5 Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken
Der Bundesrat legt in der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) den strategischen Rahmen für die Verbesserung der Prävention, Früherkennung, Reaktion und Resilienz zum Schutz vor Cyberrisiken fest. |