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Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (Cyberrisikenverordnung, CyRV)
vom 27. Mai 2020 (Stand am 1. April 2021)
Art. 8Kerngruppe Cyber
1 Die Kerngruppe Cyber (KGCy) setzt sich zusammen aus:
a.
der oder dem Delegierten für Cybersicherheit (Art. 6a der Organisationsverordnung vom 17. Febr. 20107 für das Eidgenössische Finanzdepartement) als Vertreterin oder Vertreter des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD);
b.
einer Vertreterin oder einem Vertreter des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS);
c.
einer Vertreterin oder einem Vertreter des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD);
d.
einer Vertreterin oder einem Vertreter der Kantone, die oder der durch die zuständige Konferenz der Kantonsregierungen bestimmt wird.
2 Die oder der Delegierte für Cybersicherheit hat den Vorsitz.
3 Die KGCy informiert Vertreterinnen und Vertreter weiterer Verwaltungseinheiten des Bundes, die im Bereich Cyberrisiken tätig sind, über die Traktanden und kann sie für einzelne Sitzungen beiziehen. Bei Belangen mit aussenpolitischem Bezug involviert sie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Zudem kann sie Expertinnen oder Experten aus Wirtschaft und Hochschulen beiziehen.
4 Die KGCy hat namentlich folgende Aufgaben:
a.
Sie beurteilt aktuelle Cyberrisiken sowie deren mögliche Entwicklung anhand von Informationen aus den Bereichen Cybersicherheit, -defence und -strafverfolgung.
b.
Sie bewertet laufend die bestehenden Dispositive in den Bereichen Cybersicherheit, -defence und -strafverfolgung und prüft, ob diese der Bedrohungslage angepasst sind.
c.
Sie begleitet, wenn nötig unter Einbezug weiterer Stellen, die interdepartementale Vorfallbewältigung.
d.
Sie informiert die Kerngruppe Sicherheit des Bundes (KGSi) über aussen- und sicherheitspolitisch relevante Cybervorfälle und Entwicklungen.
5 Die drei in der KGCy vertretenen Departemente stellen Informationen für die gemeinsame Lagebeurteilung zur Verfügung.
6 Der Nachrichtendienst des Bundes ist für die Darstellung der gesamtheitlichen Cyberbedrohungslage zuhanden der KGCy zuständig.