Verordnung
über die Zulassung von Fahrzeugführern und
Fahrzeugführerinnen zum Personen- und
Gütertransport auf der Strasse
(Chauffeurzulassungsverordnung, CZV)

vom 15. Juni 2007 (Stand am 1. Juli 2022)


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Art. 1 Gegenstand

Die­se Ver­ord­nung re­gelt die Zu­las­sung von Fahr­zeug­füh­rern und Fahr­zeug­füh­re­rin­nen zum Trans­port von Per­so­nen und Gü­tern auf der Stras­se, ih­re Wei­ter­bil­dung so­wie die An­for­de­run­gen an die Wei­ter­bil­dungs­stät­ten.

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