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PFC 1(C)(I)(a)(i): Fester anorganischer Einnährstoff-Makronährstoff-Dünger
1 Ein fester anorganischer Einnährstoff-Makronährstoff-Dünger muss den folgenden deklarierten Gehalt aufweisen:
2 Enthält ein fester anorganischer Einnährstoff- Makronährstoff-Dünger nur einen deklarierten Makronährstoff [Stickstoff (N), Phosphor (P), Kalium (K), Calcium (Ca), Magnesium (Mg), Natrium (Na), Schwefel (S)], so muss der Makronährstoffgehalt in Massenprozent ausgedrückt mindestens folgende Werte aufweisen:
Der Gesamtgehalt an Natriumoxid (Na2O) darf jedoch 40 % nicht überschreiten. 3 Enthält ein fester anorganischer Einnährstoff-Makronährstoff-Dünger nur einen deklarierten Primär-Makronährstoff [Stickstoff (N), Phosphor (P), Kalium (K)], und einen oder mehrere deklarierte Sekundär-Makronährstoffe [Calcium (Ca), Magnesium (Mg), Natrium (Na), Schwefel (S)]:
Der Gesamtgehalt an Natriumoxid (Na2O) darf jedoch 40 % nicht überschreiten. Die Summe aller deklarierten Primär- und Sekundär-Makronährstoffgehalte muss einen Massenanteil von mindestens 18 % aufweisen. |
