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PFC 1(C)(I)(a)(ii): Fester anorganischer Mehrnährstoff-Makronährstoff-Dünger
1 Ein fester anorganischer Mehrnährstoff-Makronährstoff-Dünger muss den folgenden deklarierten Gehalt aufweisen:
2 Ein fester anorganischer Mehrnährstoff-Makronährstoff-Dünger muss mehr als einen der folgenden deklarierten Makronährstoffe mit mindestens dem folgenden Gehalt aufweisen:
Der Gesamtgehalt an Natriumoxid (Na2O) darf jedoch 40 % nicht überschreiten. Die Summe aller deklarierten Makronährstoffgehalte muss einen Massenanteil von mindestens 18 % aufweisen. |
