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Bundesgesetz
über die direkte Bundessteuer
(DBG)

vom 14. Dezember 1990 (Stand am 1. Januar 2022)

Art. 41 Bemessung des Einkommens

1 Das steu­er­ba­re Ein­kom­men be­misst sich nach den Ein­künf­ten in der Steu­er­pe­ri­ode.

2 Für die Er­mitt­lung des Ein­kom­mens aus selbst­stän­di­ger Er­werbs­tä­tig­keit ist das Er­geb­nis des in der Steu­er­pe­ri­ode ab­ge­schlos­se­nen Ge­schäfts­jah­res mass­ge­bend.

3 Steu­er­pflich­ti­ge mit selbst­stän­di­ger Er­werbs­tä­tig­keit müs­sen in je­der Steu­er­pe­ri­ode einen Ge­schäfts­ab­schluss er­stel­len.