Bundesgesetz
über die direkte Bundessteuer
(DBG)


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Art. 134 Befugnisse der Steuerbehörden

1 Im Ein­spra­che­ver­fah­ren ha­ben die Ver­an­la­gungs­be­hör­de, die kan­to­na­le Ver­wal­tung für die di­rek­te Bun­des­steu­er und die ESTV die glei­chen Be­fug­nis­se wie im Ver­an­la­gungs­ver­fah­ren.

2 Ei­nem Rück­zug der Ein­spra­che wird kei­ne Fol­ge ge­ge­ben, wenn nach den Um­stän­den an­zu­neh­men ist, dass die Ver­an­la­gung un­rich­tig war. Das Ein­spra­che­ver­fah­ren kann zu­dem nur mit Zu­stim­mung al­ler an der Ver­an­la­gung be­tei­lig­ten Steu­er­be­hör­den ein­ge­stellt wer­den.

BGE

144 IV 136 (2C_12/2017, 2C_13/2017) from 23. März 2018
Regeste: Art. 4 Abs. 1 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK; Art. 175 Abs. 2 und 182 Abs. 3 DBG; Art. 57bis Abs. 3 StHG; Art. 47, 48, 49 und 106 Abs. 3 StGB; Steuerhinterziehung; reformatio in peius bei Beschwerderückzug; Prinzip "ne bis in idem". Im Bereich der direkten Bundessteuer kann der kantonale Richter die Busse für Steuerhinterziehung einer reformatio in peius unterziehen (E. 5.3-5.5). Bei den kantonalen oder kommunalen Steuern steht es den Kantonen frei, eine solche Möglichkeit im Beschwerdeverfahren vorzusehen (E. 5.6-5.10). Der Rückzug einer Beschwerde führt im Prinzip zum Abschluss des Verfahrens. Der kantonale Richter kann jedoch trotz Beschwerderückzug die Busse wegen Steuerhinterziehung im Bereich der direkten Bundessteuer einer reformatio in peius unterziehen, wenn der getroffene Entscheid mit den anwendbaren Bestimmungen offensichtlich unvereinbar und seine Korrektur von erheblicher Bedeutung ist (E. 7.1; Bestätigung der Rechtsprechung). Autonomie des kantonalen Rechts in diesem Punkt in Bezug auf die kantonalen und kommunalen Steuern (E. 8). Erinnerung an die geltenden Regeln zur Festsetzung der Busse wegen Steuerhinterziehung; Nichtanwendbarkeit von Art. 49 StGB in diesem Bereich (E. 7.2). Keine Verletzung des Prinzips "ne bis in idem" im vorliegenden Fall im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung des Steuerpflichtigen wegen Steuerbetrug (E. 10).

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