Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 63 Rückstellungen
1 Rückstellungen zu Lasten der Erfolgsrechnung sind zulässig für:
2 Bisherige Rückstellungen werden dem steuerbaren Gewinn zugerechnet, soweit sie nicht mehr begründet sind. |