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Art. 41 Bemessung des Einkommens
1 Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuerperiode. 2 Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahres massgebend. 3 Steuerpflichtige mit selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen in jeder Steuerperiode einen Geschäftsabschluss erstellen. |