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Bundesgesetz über den Schutz von Design (Designgesetz, DesG)
vom 5. Oktober 2001 (Stand am 1. Januar 2022)
Art. 23Formvorschriften
1 Wer ein Prioritätsrecht beanspruchen will, hat dem IGE eine Prioritätserklärung einzureichen. Das IGE kann die Einreichung eines Prioritätsbelegs verlangen.
2 Der Anspruch verwirkt, wenn die vom Bundesrat festzulegenden Fristen und Formerfordernisse nicht eingehalten werden.
3 Die Eintragung einer Priorität begründet lediglich eine Vermutung zu Gunsten der Rechtsinhaberin.