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Bundesgesetz
über den Schutz von Design
(Designgesetz, DesG)

vom 5. Oktober 2001 (Stand am 1. Juli 2023)

Art. 28 Löschung der Eintragung

Das IGE löscht ei­ne Ein­tra­gung ganz oder teil­wei­se, wenn:

a.
die Rechts­in­ha­be­rin die Lö­schung be­an­tragt;
b.
die Ein­tra­gung nicht ver­län­gert wird;
c.
die vor­ge­se­he­nen Ge­büh­ren nicht be­zahlt sind;
d.
die Ein­tra­gung durch ein rechts­kräf­ti­ges rich­ter­li­ches Ur­teil für nich­tig er­klärt wird; oder
e.
die Schutz­frist nach Ar­ti­kel 5 ab­ge­lau­fen ist.