Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Bundesgesetz über den Schutz von Design (Designgesetz, DesG)
vom 5. Oktober 2001 (Stand am 1. Juli 2023)
Art. 8Schutzbereich
Der Schutz des Designrechts erstreckt sich auf Designs, welche die gleichen wesentlichen Merkmale aufweisen und dadurch den gleichen Gesamteindruck erwecken wie ein bereits eingetragenes Design.