Verordnung
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Art. 11 Prioritätserklärung und Prioritätsbeleg
1 Die Erklärung für die Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 188316 zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Prioritätserklärung) umfasst folgende Angaben:
2 Die Prioritätserklärung kann sich auf mehrere Ersthinterlegungen beziehen. 3 Der Prioritätsbeleg besteht aus einer Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Ersthinterlegung, mit der Angabe der Hinterlegungs- oder Eintragungsnummer des Designs. Er kann in englischer Sprache eingereicht werden. 16 SR 0.232.01/.04 |