Verordnung
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Art. 21a Rückerstattung der Verlängerungsgebühr 30
Wurde ein Verlängerungsantrag gestellt und führt dieser nicht zur Verlängerung der Schutzdauer, so wird die Verlängerungsgebühr zurückerstattet. 30 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Dez. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4833). |