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Verordnung über den Schutz von Design (Designverordnung, DesV)
vom 8. März 2002 (Stand am 1. Januar 2022)
Art. 30Löschung von Rechten Dritter
Das IGE löscht auf Antrag das zu Gunsten einer Drittperson eingetragene Recht, wenn eine ausdrückliche Verzichtserklärung der Inhaberin dieses Rechts oder eine andere genügende Urkunde vorgelegt wird.