Loi fédérale sur le droit pénal administratif

du 22 mars 1974 (Etat le 1er janvier 2020)


Open article in different language:  DE  |  IT
Art. 47

2. Procé­dure

 

1Le déten­teur d’ob­jets et valeurs séquestrés est tenu de les délivrer au fonc­tion­naire en­quêteur contre récépissé ou re­mise d’une copie du procès-verbal de séquestre.

2Les ob­jets et valeurs séquestrés sont désignés dans le procès-verbal de séquestre et mis en lieu sûr.

3Lor­sque les ob­jets séquestrés sont sou­mis à une dé­pré­ci­ation rap­ide ou sont d’un en­tre­tien onéreux, l’ad­min­is­tra­tion peut les vendre aux en­chères ou, s’il y a ur­gence, de gré à gré.

BGE

111 IV 41 () from 26. Februar 1985
Regeste: Art. 47 Abs. 3 VStrR; kostspieliger Unterhalt. 1. Unter den Begriff des "Unterhalts" fallen auch allfällige Aufbewahrungs- und Lagerkosten. 2. Ob ein Unterhalt "kostspielig" im Sinne des Gesetzes ist, bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der beschlagnahmten Waren zu den Unterhaltskosten, wobei der voraussichtlichen Dauer dieses Aufwandes Rechnung zu tragen ist. 3. In casu war es zulässig, vom Warenwert im Zeitpunkt der Beschlagnahme auszugehen.

119 IV 326 () from 29. November 1993
Regeste: Art. 26, Art. 45 ff. VStrR. Beschlagnahme von Modems. 1. Werden beschlagnahmte Papiere auf Einsprache hin versiegelt, liegt keine mit Beschwerde anfechtbare Zwangsmassnahme vor (E. 7b). 2. Die Anklagekammer hat nur zu prüfen, ob die Beschlagnahme als solche zulässig ist (E. 7c und d). 3. Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme (E. 7e). 4. Umschreibung der mit Beschlag zu belegenden Gegenstände im Durchsuchungsbefehl (E. 7g).

120 IV 164 () from 3. Juni 1994
Regeste: Art. 46 Abs. 1, Art. 47 VStrR. Beschlagnahme beim Inhaber. Für die Beschlagnahme von Gegenständen gemäss Art. 46 Abs. 1 VStrR beim Inhaber und geschäftsführenden Miteigentümer der Firma genügt es, dass gegen diesen eine Strafuntersuchung eröffnet wurde; es ist nicht erforderlich, dass dies ausdrücklich auch gegenüber den anderen Miteigentümern bzw. der Firma geschehen ist. Die Beschlagnahme ist allen unmittelbar Betroffenen - in erster Linie bei der Beschlagnahme nicht anwesenden Eigentümern - mitzuteilen, soweit die Verwaltung von ihnen Kenntnis hat. Die Beschlagnahmeverfügung wird durch die Verfügung über die Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände ersetzt.

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden