Verordnung
über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft
(Direktzahlungsverordnung, DZV)

vom 23. Oktober 2013 (Stand am 5. Juli 2021)


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Art. 1 Gegenstand

1 Die­se Ver­ord­nung re­gelt die Vor­aus­set­zun­gen und das Ver­fah­ren für die Aus­rich­tung von Di­rekt­zah­lun­gen und legt die Hö­he der Bei­trä­ge fest.

2 Sie legt die Kon­trol­len und die Ver­wal­tungs­sank­tio­nen fest.

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