Verordnung
über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft
(Direktzahlungsverordnung, DZV)

vom 23. Oktober 2013 (Stand am 5. Juli 2021)


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Art. 48 Anforderungen an die Bewirtschaftung für die verschiedenen Weidesysteme von Schafen

Die An­for­de­run­gen an die Be­wirt­schaf­tung für die ver­schie­de­nen Wei­de­sys­te­me von Scha­fen sind in An­hang 2 Zif­fer 4 fest­ge­legt.

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